Kopfzeile

Inhalt

Volksabstimmung und Gesamterneuerungswahlen vom 3. März 2024

Informationen

Datum
3. März 2024

Eidgenössische Vorlagen

Initiative für eine 13. AHV-Revision

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde im Kanton abgelehnt und auf Bundesebene angenommen.
Formulierung
Volksinitiative vom 28. Mai 2021 "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Revision)"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 40,47 %
7'068
Nein-Stimmen 59,53 %
10'398
Stimmberechtigte
27'633
Stimmbeteiligung
64.50%
Ebene
Bund
Art
Initiative

Renteninitiative

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde im Kanton und auf Bundesebene abgelehnt.
Formulierung
Volksinitiative vom 16. Juli 2021 "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 27,24 %
4'720
Nein-Stimmen 72,76 %
12'605
Stimmberechtigte
27'633
Stimmbeteiligung
64.50%
Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Wahlen

Gesamterneuerungswahlen der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028

Beschreibung

 

Wahltermine und Wahlverfahren

Die Gesamterneuerungswahlen der Gerichte finden statt am:
Sonntag, 3. März 2024: Erster Wahlgang Mitglieder/Präsidien der Gerichte
Sonntag, 7. April 2024: Zweiter Wahlgang Mitglieder/Präsidien der Gerichte

Die Wahlen erfolgen nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) unter angemessener Berücksichtigung der Minderheiten (Art. 35 AG).
 

Behörde Mitgliederzahl
Obergericht 16 Mitglieder
Kantonsgericht 8 Mitglieder
Obergericht 2 Präsidien
Kantonsgericht 3 Präsidien

 

Wahlvorschläge

Wer stimmberechtigt ist, ist auch wählbar. Personen, die dauernd urteilsunfähig sind, unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind nicht wählbar.

Für die Wählbarkeit in ein Gerichtspräsidium gelten überdies die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach Art. 1 f. Verordnung über die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft (GDB 134.13).

Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als insgesamt Mitglieder in die betreffende Behörde zu wählen sind.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 22. Januar 2024, 17.00 Uhr, bei der Staatkanzlei eingetroffen sein.

Die Wahlvorschlagsformulare können nachstehend heruntergeladen werden.

Nähere Informationen mit einem Verzeichnis der Fristen finden Sie in den Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028.

Ergebnis

Gewählt sind:

  • Monika Amstutz, 1962, Schulleiterin, Kerns (bisher) CVP
  • Linda Hofmann, 1962, Behindertenbetreuerin, Sarnen (bisher) CSP
  • Brigitta Wallimann-Hari, 1965, MTRA HF, Sachseln (bisher) SVP
  • Werner Dreyer, 1957, pens. Führungsfachmann, Sachseln (bisher) FDP
  • Johann Waser, 1952, Projektleiter, Engelberg (bisher) SVP
  • Martina Roder-Imfeld, 1986, Rechtsanwältin/Notarin, Engelberg (neu) GLP
  • Martin Röthlisberger, 1962, pens. Ingenieur ETH, Sachseln (neu) CVP
  • Urs Küchler, 1958, dipl. Treuhandexperte, Alpnach (neu) IG für eine saubere Justiz

Nicht gewählt ist:

  • Werner Häfliger, 1955, pens. Sozialarbeiter, Sarnen (neu) SP
Ebene
Kanton
Art
andere Behörde
Name
Wahlvorschlagsformular Präsidien Obergericht Download 0 Wahlvorschlagsformular Präsidien Obergericht
Wahlvorschlagsformular Mitglieder Obergericht Download 1 Wahlvorschlagsformular Mitglieder Obergericht
Wahlvorschlagsformular Präsidien Kantonsgericht Download 2 Wahlvorschlagsformular Präsidien Kantonsgericht
Wahlvorschlagsformular Mitglieder Kantonsgericht Download 3 Wahlvorschlagsformular Mitglieder Kantonsgericht
Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028 Download 4 Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028

Kommunale Wahlen

Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2024 bis 2028

Beschreibung

 

Wahltermine und Wahlverfahren

Die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte finden statt am:

Sonntag, 3. März 2024
Erster Wahlgang der Gemeinderäte

Sonntag, 7. April 2024
Zweiter Wahlgang der Gemeinderäte
Erster Wahlgang der Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien (in Engelberg Talammann und Statthalter)

Sonntag, 12. Mai 2024
Zweiter Wahlgang der Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien (in Engelberg Talammann und Statthalter) 

Die Wahlen erfolgen nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) unter angemessener Berücksichtigung der Minderheiten (Art. 35 AG).

 

Wahlvorschläge

Wer stimmberechtigt ist, ist auch wählbar. Personen, die dauernd urteilsunfähig sind, unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind nicht wählbar.

Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als insgesamt Mitglieder in die betreffende Behörde zu wählen sind.

Die Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeinderäte müssen bis spätestens am Montag, 22. Januar 2024, 17.00 Uhr, bei der betreffenden Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen der Präsidien und Vizepräsidien der Gemeinderäte bzw. in Engelberg für den Talammann und Statthalter müssen bis spätestens am Montag, 26. Februar 2024, 17.00 Uhr, bei der betreffenden Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können im Internet (Home­page der jeweiligen Gemeinde oder unter www.ow.ch, Link: Kanton > Gemeinden) heruntergeladen oder direkt bei der betreffenden Ge­mein­de­kanzlei bezogen werden.

Nähere Informationen mit einem Verzeichnis der Fristen finden Sie in den Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028.

Ebene
Gemeinde
Art
Exekutive

Zugehörige Objekte

Name
Ergebnisse Volksabstimmung und Wahlen vom 3. März 2024 Download 0 Ergebnisse Volksabstimmung und Wahlen vom 3. März 2024