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Zentralschweizer Kantone unterstützen den Vorschlag des Bundesrats zum Bahnausbauschritt 2035

23. Oktober 2017
Der Bundesrat hat Ende September die Vorlage zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur(AS 2030/35) präsentiert. Er schickt zwei Varianten über 7 respektive 11,5 Milliarden Franken in die Vernehmlassung. Die Regierungen der Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Zimmerberg-Basistunnel II in der vom Bundesrat empfohlenen Variante über 11,5 Milliarden Franken (AS 2035) enthalten ist. Auch soll nach dem Willen des Bundesrats die Projektierung des Durchgangsbahnhofs Luzern ausgelöst werden. Zusammen mit den weiteren Angebotsverbesserungen in der Zentralschweiz werden damit die aus Sicht der sechs Kantone dringlichsten Vorhaben realisiert bzw. wird deren Planung weitergeführt. Die Vorhaben und Massnahmen sollen entsprechend in den Bundesbeschluss aufgenommen werden. Dieser muss in gewissen Punkten jedoch präzisiert werden. Mit einer gemeinsamen Kampagne unterstreichen die Zentralschweizer Kantone ihre Haltung.
«Mit der Festsetzung des Zimmerberg-Basistunnels II im Ausbauschritt 2035 und der Absicht, die Projektierung des Durchgangsbahnhofs Luzern auszulösen und zu finanzieren, hat der Bundesrat ein klares Bekenntnis zu beiden Zentralschweizer Projekten abgegeben», zeigt sich Regierungsrat Othmar Reichmuth, Präsident der Zentralschweizer Konferenz des öffentlichen Verkehrs (ZKöV), zufrieden. «Zimmerberg-Basistunnel II und Durchgangsbahnhof Luzern ergänzen sich ideal. Sie entfalten gemeinsam ihre volle Wirkung und sind sowohl für die Region als auch die ganze Schweiz von grossem Nutzen», so Reichmuth weiter.

Für die sechs Kantonsregierungen ist klar, dass mit besonderer Dringlichkeit der Kapazitätsengpass zwischen Zürich und Zug beseitigt werden muss. Dieser Ansicht ist auch der Bundesrat. Deshalb sind die Kantone erfreut, dass der Zimmerberg-Basistunnel II (ZBT II) in der vom Bundesrat favorisierten Variante über 11,5 Milliarden Franken zum Zug kommt und vollständig über den Ausbauschritt 2030/35 finanziert werden soll.

Klares Bekenntnis zum Durchgangsbahnhof Luzern
Bundespräsidentin Doris Leuthard äusserte sich anlässlich der Medienkonferenz zum Ausbauschritt 2030/35 positiv zum Durchgangsbahnhof Luzern (DBL). Indem der Bundesrat den DBL nun projektieren will, sieht er das Vorhaben ebenso wie die sechs Zentralschweizer Kantone als notwendige und beste Lösung für Luzern an. «Damit gibt der Bundesrat den Startschuss für den Durchgangsbahnhof – ein Meilenstein für Luzern», freut sich der Luzerner Regierungsrat Robert Küng. «Unsere öV-Planung können wir somit weiterhin auf den Durchgangsbahnhof ausrichten.»

Die Zentralschweizer Kantone fordern, dass der Bundesrat die Projektierung des DBL nun unverzüglich auslöst und auch finanziert, wie bereits im Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 festgehalten. Zudem sollen aufwärtskompatible Massnahmen auf den Zulaufstrecken und im Knoten Luzern untersucht und in den Ausbauschritt 2030/35 aufgenommen werden (z.B. Bahnhofsausbauten Emmenbrücke und Ebikon, Entflechtung Emmen Hübeli, Verkürzung der Zugfolgezeiten).

Vorgezogene Realisierung ermöglichen
Für eine vorgezogene Realisierung des DBL schlägt der Bundesrat eine besondere Form der Vorfinanzierung vor. Die Zentralschweizer Kantone begrüssen das Instrument der Vorfinanzierung. Es ermöglicht, im Anschluss an die Projektierung zeitkritische Vorarbeiten zu leisten und damit den Bau des DBL zu beschleunigen. Allerdings besteht bei der Ausgestaltung der Vorfinanzierung, welche für die Kantone tragbar sein muss, noch Klärungsbedarf. Ergänzend dazu sollen vorgezogene Realisierungsschritte über das Eisenbahngesetz (EBG Art. 58 Abs. 2) finanziert werden können, was voraussetzt, dass die Projektierung des DBL explizit im Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2030/35 festgehalten ist.

Projekte mit gesamtschweizerischem Nutzen
ZBT II und DBL verbessern das Angebot entlang der Strecke Olten–Sursee–Luzern–Zug–Zürich massiv, verkürzen zudem die Reisezeiten zwischen der Deutschschweiz und dem Tessin und generieren einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. «Mit den beiden Projekten investiert die Schweiz nicht nur in den Metropolitanraum Zürich, sondern auch in den wettbewerbsstarken Wirtschaftsraum Zentralschweiz», ist Regierungsrat Othmar Reichmuth überzeugt. Aufstrebende Zentren wie Baar, Rotkreuz oder Ebikon werden künftig besser erreichbar sein, und im Bahnhof Luzern ermöglichen frei werdende Flächen eine städtebauliche Entwicklung für Wohnen und Arbeiten. Ein Ausbau der Bahninfrastruktur ist für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Standortattraktivität der Region, in der sich bald vier NFA-Geberkantone befinden, zwingend notwendig. Auch für die Tourismusdestination Luzern und die Zentralschweizer Tourismusgebiete (u.a. Pilatus, Rigi, Bürgenstock, Andermatt, Engelberg) ist eine gute Erreichbarkeit essenziell.

Angebotsverbesserungen im Regional-, Fern- und Güterverkehr
Der Ausbauschritt 2030/35 ermöglicht in der Zentralschweiz Angebotsverbesserungen im Regional-, Fern- und Güterverkehr. Mit verschiedenen Infrastrukturmassnahmen, insbesondere dem ZBT II, wird die Kapazität auf der stark frequentierten Strecke Luzern–Zug–Zürich ganztags auf vier stündliche Direktzüge ausgebaut, wobei eine Verbindung vorübergehend in Ebikon startet. Der Regio-Express Olten–Luzern sowie der Interregio Luzern–Engelberg verkehren künftig im Halbstundentakt. Ausserdem sind Massnahmen auf der SOB-Strecke Wädenswil–Einsiedeln geplant, sodass die S-Bahn neu systematisch im Halbstundentakt verkehrt. Für den Güterverkehr sollen schliesslich die Anlagen in Dagmersellen ausgebaut werden. All diese Massnahmen werden von der ZKöV begrüsst.

Forderungen der Zentralschweizer Kantone
Angesichts des verkehrlichen, raumplanerischen und wirtschaftlichen Nutzens von ZBT II und DBL stehen die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug geschlossen hinter den beiden Projekten. Im Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2030/35 sollen deshalb die Voraussetzungen geschaffen werden, dass beide Projekte vorangetrieben werden können.

Die gemeinsamen Forderungen der Zentralschweizer Kantone bzw. der Zentralschweizer Konferenz des öffentlichen Verkehrs (ZKöV) lauten wie folgt:
  • Es soll die Variante Ausbauschritt 2035 mit 11,5 Milliarden Franken umgesetzt werden,wie vom Bundesrat vorgeschlagen.
  • Der Zimmerberg-Basistunnel II muss im Ausbauschritt 2030/35 projektiert und realisiertwerden, wie in der Vernehmlassungsbotschaft vorgesehen.
  • Die Projektierung des Durchgangsbahnhofs Luzern muss unverzüglich aufgenommen undvom Bund entsprechend dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 finanziertwerden. Die Projektierung des Durchgangsbahnhofs Luzern ist zudem explizit im Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2030/35 festzuhalten.
  • Für die Strecke Olten–Sursee–Luzern–Zug muss der Ausbauschritt 2030/35 aufwärtskompatible Massnahmen vorsehen, welche bereits vor der Inbetriebnahme der beidenGrossprojekte dringend notwendige Angebotsverbesserungen oder Kapazitätserhöhungen ermöglichen.
  • Für den Durchgangsbahnhof Luzern muss eine für die Kantone tragbare Vorfinanzierungermöglicht werden. Die in der Vernehmlassungsbotschaft vorgeschlagene Regelung bedarf in diesem Punkt noch einer Klärung. Die erforderlichen gesetzlichen Anpassungenmüssen dem Bundesparlament gleichzeitig mit dem Bundesbeschluss zum Ausbauschritt2030/35 unterbreitet werden.
Gemeinsame Kampagne unterstreicht Forderungen
Um ihre Forderungen – insbesondere auch in der parlamentarischen Beratung – sichtbar zu machen, führen die Zentralschweizer Kantone eine gemeinsame Kampagne durch. Unter www.es-wird-eng.ch sind sämtliche Informationen zum ZBT II und zum DBL, zur Haltung der Zentralschweiz zum Ausbauschritt 2030/35 und zu ihren damit verbundenen Aktivitäten verfügbar.

Zugehörige Objekte

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