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Kontrolle von Pilzsucherinnen und Pilzsuchern

10. August 2017

Am Vormittag des 8. August 2017 haben die Kantonspolizei und die Wildhut/Naturaufsicht des Kantons Obwalden im Gebiet Glaubenberg insgesamt 35 Pilzsucherinnen und Pilzsucher kontrolliert.

Dabei wurden Verstösse gegen die Pilzschutzverordnung bezüglich der Höchstmenge erlaubter Pilze festgestellt. Es mussten fünf Ordnungsbussen ausgestellt werden. Weiter wurde eine Person wegen Missachten des Fahrverbots auf Waldstrassen geahndet.

Im Kanton Obwalden gelten gemäss Pilzschutzverordnung die ersten sieben Tage jeden Monats als Schontage mit komplettem Sammelverbot. An den übrigen Tagen darf eine Person pro Tag nicht mehr als zwei Kilogramm Pilze sammeln. Bei Morcheln beträgt die zulässige Höchstmenge 500 Gramm.

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