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Ab 1. Dezember: Verhaltensregeln für Wildruhegebiete beachten

28. November 2013
Oberstes Gebot der Wildtiere, die den Winter bei uns verbringen ist, Energie sparen. Wildruhegebiete dienen Auerhuhn, Gämse und Reh als Schutz- und Rückzugsräume. Deshalb gilt ab dem 1. Dezember in den Wildruhegebieten wieder: Weggebote beachten, auf den markierten Routen und Wegen bleiben und die Hunde an der Leine führen.

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