Kopfzeile

Inhalt

Vogelgrippenvirus: Massnahmen zum Schutz von Hausgeflügel, Schwimm- und Laufvögeln

18. November 2016
Das Laboratorium der Urkantone informiert: Aufgrund bestätigter Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln an verschiedenen Schweizer Seen gelten ab dem 16. November 2016 für alle Betriebe mit Hausgeflügel, Gänse- oder Laufvögeln in den Urkantonen (Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden) und der restlichen Schweiz verschärfte Bestimmungen.
Das Vogelgrippe-Virus vom Subtyp H5N8 ist vor rund zehn Tagen erstmals in toten Wasservögeln am Bodensee festgestellt worden. Über das Wochenende kamen Funde am Genfer- und Neuenburgersee hinzu. Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar.

Trotzdem sehen sich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und die Kantonstierärzte veranlasst, die Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels, der Schwimm- und Laufvögel vor der Vogelgrippe zu verstärken.

Ab Mittwoch, 16. November 2016, gelten die Urkantone NW, OW, SZ und UR und die ganze restliche Schweiz als Kontrollgebiet. Oberstes Ziel ist es, die Ansteckung von Hausgeflügel, Schwimm- und Laufvögel unter allen Umständen zu vermeiden. Deshalb gelten ab sofort folgende verschärften Bestimmungen:
  • Um jeden Kontakt von Nutzgeflügel, Schwimm- und Laufvögeln mit Wildvögeln zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke an einem für Wildvögel nicht zugänglichen Ort stattfinden.
  • Gleiches gilt für Wasserbecken, die für gewisse Hausgeflügelarten aus Tierschutzgründen vorgeschrieben sind. Diese müssen so angelegt sein, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Lassen sich diese Vorgaben nicht einhalten, so müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen, vogelsicheren Begrenzungen untergebracht werden.
  • Halterinnen und Halter von Hausgeflügel, Schwimm- und Laufvögeln sind aufgefor-dert, auf Unregelmässigkeiten wie zum Beispiel spezielle Krankheitssymptome, gehäufte Todesfälle etc. zu achten, diese zu dokumentieren und bei Verdacht auf Vogelgrippe dem Veterinärdienst der Urkantone umgehend Meldung zu machen (041 825 41 51 oder sekretariat.kt@laburk.ch).
Bisher sind in den Urkantonen keine toten Wildvögel gemeldet worden. Die Bevölkerung soll tote Wildvögel nicht selber entsorgen, sondern den Fund mit genauer Standortangabe der Polizei oder der Wildhut des Kantons melden. Die zuständigen Personen sind über das weitere Vorgehen informiert.
Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln besteht, wenn innerhalb kurzer Zeit:
  • ein oder mehrere tote Schwäne an der gleichen Fundstelle aufgefunden werden
  • zwei oder mehr tote Wasser- oder Greifvögel an der gleichen Fundstelle aufgefunden werden
  • fünf oder mehr tote andere Wildvögel an der gleichen Fundstelle aufgefunden werden
Je nach Seuchenverlauf wird das BLV in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Massnahmen laufend weiter anpassen.

Für Rückfragen steht der Veterinärdienst der Urkantone zur Verfügung (Telefon 041 825 41 51).

Weitere Informationen:
Webseite Laboratorium der Urkantone
Webseite Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Zugehörige Objekte

Name
Allgemeinverfugung Veterinärdienst der Urkantone Download 0 Allgemeinverfugung Veterinärdienst der Urkantone
Medienmitteilung Veterinärdienst der Urkantone Download 1 Medienmitteilung Veterinärdienst der Urkantone
Auf Social Media teilen