Vogelgrippenvirus: Massnahmen zum Schutz von Hausgeflügel, Schwimm- und Laufvögeln
Trotzdem sehen sich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und die Kantonstierärzte veranlasst, die Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels, der Schwimm- und Laufvögel vor der Vogelgrippe zu verstärken.
Ab Mittwoch, 16. November 2016, gelten die Urkantone NW, OW, SZ und UR und die ganze restliche Schweiz als Kontrollgebiet. Oberstes Ziel ist es, die Ansteckung von Hausgeflügel, Schwimm- und Laufvögel unter allen Umständen zu vermeiden. Deshalb gelten ab sofort folgende verschärften Bestimmungen:
- Um jeden Kontakt von Nutzgeflügel, Schwimm- und Laufvögeln mit Wildvögeln zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke an einem für Wildvögel nicht zugänglichen Ort stattfinden.
- Gleiches gilt für Wasserbecken, die für gewisse Hausgeflügelarten aus Tierschutzgründen vorgeschrieben sind. Diese müssen so angelegt sein, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Lassen sich diese Vorgaben nicht einhalten, so müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen, vogelsicheren Begrenzungen untergebracht werden.
- Halterinnen und Halter von Hausgeflügel, Schwimm- und Laufvögeln sind aufgefor-dert, auf Unregelmässigkeiten wie zum Beispiel spezielle Krankheitssymptome, gehäufte Todesfälle etc. zu achten, diese zu dokumentieren und bei Verdacht auf Vogelgrippe dem Veterinärdienst der Urkantone umgehend Meldung zu machen (041 825 41 51 oder sekretariat.kt@laburk.ch).
Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln besteht, wenn innerhalb kurzer Zeit:
- ein oder mehrere tote Schwäne an der gleichen Fundstelle aufgefunden werden
- zwei oder mehr tote Wasser- oder Greifvögel an der gleichen Fundstelle aufgefunden werden
- fünf oder mehr tote andere Wildvögel an der gleichen Fundstelle aufgefunden werden
Für Rückfragen steht der Veterinärdienst der Urkantone zur Verfügung (Telefon 041 825 41 51).
Weitere Informationen:
Webseite Laboratorium der Urkantone
Webseite Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Allgemeinverfugung Veterinärdienst der Urkantone | Download | 0 | Allgemeinverfugung Veterinärdienst der Urkantone |
Medienmitteilung Veterinärdienst der Urkantone | Download | 1 | Medienmitteilung Veterinärdienst der Urkantone |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Landwirtschaft und Umwelt | +41 41 666 63 17 | landwirtschaft@ow.ch |