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Erster Band der Obwaldner Gerichts- und Verwaltungsentscheide erschienen

12. Januar 2017
Am 12. Januar 2017 wurde der erste Band der neuen Reihe „Obwaldner Gerichts- und Verwaltungsentscheide“ (OGVE) im Rahmen einer kleinen Vernissage der Öffentlichkeit vorgestellt. Die OGVE gelten als offizielle Gesamtpublikation von Auszügen aus grundsätzlichen Entscheiden und Stellungnahmen der Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons Obwalden. Der Band umfasst die Jahre 2014 und 2015. Er enthält Auszüge aus 19 Urteilen des Obergerichts, 19 Urteilen des Verwaltungsgerichts und aus 27 Verwaltungsentscheiden. Ferner sind darin auch drei Aufsätze zum öffentlichen kantonalen Recht enthalten.
Die neue Reihe der „Obwaldner Gerichts- und Verwaltungsentscheide“ (OGVE) erscheint im Zweijahresrhythmus. Sie wird gemeinsam vom Obergericht und der Staatskanzlei herausgegeben.

Entscheide und Stellungnahmen in einer kompakten Publikation
Die bisherigen Entscheidpublikationen „Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide des Kantons Obwalden“ (VVGE, seit 1966) und „Amtsbericht über die Rechtspflege“ (AbR) wurden je mit einem Generalregister abgeschlossen (VVGE: 1966 bis 2013, AbR: 1976 bis 2013). Seit 2014 erscheint der „Amtsbericht über die Rechtspflege“ jährlich als reiner Rechenschaftsbericht der Gerichte und enthält keine Auszüge aus Entscheiden mehr. Die grundsätzlichen Entscheide und Stellungnahmen werden künftig in den OGVE und damit in einer einzigen Publikation herausgegeben. Diese Vorgehensweise erhöht die Benutzerfreundlichkeit. Gleichzeitig können die Herstellungskosten gesenkt werden.

Instrument für eine rechtsgleiche und konstante Praxis
Bereits im ersten, gestützt auf die Verfassung vom 27. April 1902 herausgegebenen „Amts-Bericht über die Rechts-Pflege des Kantons Unterwalden ob dem Wald für die Periode 1903/04 und 1904/05“ wurden Erwägungen aus einzelnen Entscheiden wiedergegeben. Im Amtsbericht für die Periode 1909/10 und 1910/11 wurde dieser Abschnitt wie folgt eingeleitet: „Nach der bei der Berichterstattung über die vorausgehenden Amtsperioden beobachteten Gepflogenheit, wollen wir noch kurz aus den obergerichtlichen Urteilen einige Gesichtspunkte herausheben, denen eine gewisse grundsätzliche Bedeutung zukommt“. Eine ähnliche Praxis verfolgte der Regierungsrat im Amtsbericht über die Staatsverwaltung, bis er am 23. Dezember 1969 beschloss, die grundsätzlichen Verwaltungsentscheide des Regierungsrats vom Amtsbericht getrennt herauszugeben. „Zweck dieser Herausgabe soll vor allem sein, den kantonalen und Gemeindebehörden ein Instrument an die Hand zu geben, um bei Behandlung von gleich- und ähnlich lautenden Fällen eine rechtsgleiche und konstante Praxis zu schaffen“ (Vorwort VVGE Band I, 1966 bis 1970).

Transparenz und Öffentlichkeit schaffen
Die OGVE erfüllen diese Zielsetzung weiterhin. Sie enthalten in einer kompakten und modernen Form wichtige Gerichts- und Verwaltungsentscheide. Sie erleichtern dadurch einerseits die Rechtsanwendung, schaffen aber auch Transparenz und tragen zur Öffentlichkeit der Justiz bei.

In der bisherigen Reihe VVGE wurden verschiedene Aufsätze und wissenschaftliche Darstellungen, vorzugsweise zum kantonalen Recht, veröffentlicht. Diese Praxis hat sich bewährt und wird in der neuen Reihe fortgesetzt. Im ersten Band befassen sich drei Autoren mit Rechtsgebieten, zu welchen verhältnismässig wenige Urteile oder Publikationen vorliegen.

Der erste Band der OGVE kann bei der Staatskanzlei Obwalden (Rathaus, Postfach 1562, 6061 Sarnen, Telefon: 041 666 62 03, E-Mail: staatskanzlei@ow.ch) zum Preis von 35 Franken bezogen werden.

Bewährter Grundkurs verbindet Lehre mit Praxis
An der Vernissage vom 12. Januar 2017 im Hotel Wilerbad nahmen Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Gerichte und der Rechtspflegekommission, des Sicherheits- und Justizdepartements Obwalden und des Rechtsdienstes Nidwalden teil. Ebenso waren Rechtsprofessoren verschiedener Schweizer Hochschulen sowie eine aktive Bundesrichterin und ein ehemaliger Bundesrichter auf der Gästeliste zu finden.

Eingebettet war die Veranstaltung in den Grundkurs Verwaltungsrecht, der seit 17 Jahren von den Rechtsdiensten der Kantone Obwalden und Nidwalden, zusammen mit dem Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen durchgeführt wird. Der Grundkurs richtet sich an die Mitarbeitenden der Kantons- und Gemeindeverwaltungen beider Kantone und ist bisher von mehr als 200 Personen besucht worden. Der Verbindung von Lehre und Praxis wird besonderes Gewicht beigemessen. Jeweils zwei Universitätsprofessoren erläutern den Teilnehmerinnen und Teilnehmern – die allermeisten von ihnen sind jeweils juristische Laien – die Handlungsformen der Verwaltung und die Verfassungsgrundsätze des Verwaltungshandelns. Anschliessend werden diese Grundsätze in Gruppen unter der Leitung von erfahrenen Juristen und Juristinnen anhand von Übungsbeispielen besprochen und vertieft.

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