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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern in den Kantonen Ob- und Nidwalden

25. Juli 2018
Die anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden ab sofort für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.

Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden deshalb ab sofort ein Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern. Es ist bis auf Widerruf verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen und auf Einweggrills sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und „Himmelslaternen“, welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von 200 Meter zum Wald eingehalten werden.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Hitzeperiode noch mindestens eine Woche andauern. Kurze Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot wieder ausser Kraft gesetzt werden.

Aktuelle Gefahrenlage unter www.waldbrandgefahr.ch

Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden

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