Kopfzeile

Inhalt

Neues Stimmkuvert: Erfolgreicher Ersteinsatz

5. September 2018
Am eidgenössischen Urnengang vom 10. Juni 2018 stand im Kanton Obwalden erstmals die neue Stimmkuvertlösung im Einsatz. Zusammen mit den Gemeinden und weiteren direkt Beteiligten hat die Staatskanzlei den Ersteinsatz analysiert.

Die Rückmeldungen der Gemeinden fielen überwiegend positiv aus. Die Gemeindekanzleien registrierten nur vereinzelt Reklamationen. Rund hundert defekte oder falsch geöffnete Stimmkuverts wurden durch die Gemeindekanzleien ersetzt. Diese Zahl entspricht in etwa der Anzahl abgegebener Ersatzkuverts bei vergleichbaren Urnengängen.

Stimmrechtsausweis unterzeichnen
Ebenfalls nicht signifikant höher war die Anzahl ungültiger Stimmzettel. Einzelne Gemeinden haben allerdings festgestellt, dass der Stimmrechtsausweis häufiger als bei bisherigen Abstimmungen nicht unterschrieben war. Diese Stimmabgaben mussten als ungültig taxiert werden. Teilweise wurde der Stimmrechtsausweis gefaltet oder der Stimmrechtsausweis zusammen mit dem Stimmzettel ins selbe Fach des Stimmkuverts gelegt. Diese Stimmabgaben sind in allen Gemeinden einheitlich als gültig gewertet worden. Weiter wurden etliche Stimmkuverts mit Klebstreifen behelfsmässig wieder zugeklebt. Auch dies wurde zu Recht nicht als Ungültigkeitsgrund gewertet.

Stimmkuvert rechtzeitig der Post übergeben
Mehrere Gemeinden haben zurückgemeldet, dass gehäuft Stimmkuverts erst nach dem Abstimmungssonntag auf den Gemeindekanzleien eingetroffen sind. Da die Stimmkuverts mit B-Post befördert werden, ist es wichtig, dass das Stimmkuvert rechtzeitig aufgegeben wird. Die Post gewährleistet einen rechtzeitigen Rücktransport der Stimmkuverts nur, wenn diese bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag in den Postbriefkasten eingeworfen werden. Stimmkuverts, die nach dem Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen, werden nicht berücksichtigt.

Das Stimmkuvert kann aber bis 12.00 Uhr am Abstimmungssonntag in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde eingeworfen werden. Auch die Stimmabgabe an der Urne ist bis zum Urnenschluss am Abstimmungssonntag möglich.

Das zentrale Drucken der Stimmrechtsausweise durch die Famo-Druck AG in Alpnach, wie auch das zentrale Verpacken und Versenden des Stimmmaterials durch die Stiftung Rütimattli in Sarnen haben problemlos funktioniert.

Korrekte Handhabung durch Begleitmassnahmen fördern
Am 23. September 2018 gelangt neben drei eidgenössische Sachvorlagen das kantonale Gesetz über die Umsetzung von Massnahmen der Finanzstrategie 2027+ an die Urne. Am diesem Abstimmungstermin ist mit einer höheren Stimmbeteiligung zu rechnen. Zahlreiche Stimmberechtigte werden folglich zum ersten Mal mit der neuen Stimmkuvertlösung abstimmen.

Die korrekte Handhabung des neuen Stimmkuverts wird deshalb nochmals durch mediale Begleitmassnahmen gefördert In den Gemeindeinformationsorganen, im Amtsblatt sowie in weiteren Anzeigern sind Inserate geplant, welche die Handhabung der neuen Stimmkuverts anschaulich erklären:

  1. Stimmkuvert vorsichtig auf der Rückseite öffnen.
  2. Ausgefüllten Stimmzettel ins Fach ohne Sichtfenster legen.
  3. Unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Fach mit dem Sichtfenster stecken.
  4. Kontrollieren, ob Adresse der Gemeinde im Sichtfenster sichtbar ist.
  5. Bei Rücksendung per Post, Stimmkuvert spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag aufgeben.

weitere Informationen: Neues Stimmkuvert

Zugehörige Objekte

Name
MM_STK_Erfahrungen_neues_Stimmkuvert.pdf Download 0 MM_STK_Erfahrungen_neues_Stimmkuvert.pdf
Auf Social Media teilen