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Kommission Richtplanung empfiehlt den Richtplan zur Genehmigung

11. Juli 2019
Die Kommission Richtplanung des Kantonsrats Obwalden hat den kantonalen Richtplan beraten. Im Zentrum der Diskussionen standen die zukünftige Entwicklung des Siedlungsgebietes, der Verkehr und die Zukunft der bäuerlich geprägten Streusiedlungen im Kanton Obwalden. Die Kommission empfiehlt dem Kantonsrat einstimmig, den kantonalen Richtplan zu genehmigen.

In zwei Sitzungen hat die Kommission Richtplanung den kantonalen Richtplan intensiv diskutiert. Die Kommission zeigte sich zufrieden mit dem vorliegenden Werk, das unter intensivem Einbezug der Gemeinden, der politischen Parteien und der gesamten Öffentlichkeit entstanden war. Sie empfiehlt dem Kantonsrat auch einstimmig, den kantonalen Richtplan zu genehmigen.

Bei diversen Punkten wünscht die Kommission Justierungen, über die der Regierungsrat anfangs August entscheiden wird. Sie umfassen neben redaktionellen Änderungen kleinere Anpassungen zu Baukultur und landwirtschaftlichen Bauten. Der Seerundweg Lungern soll als Projekt wieder in den Richtplan aufgenommen werden.

Der kantonale Richtplan ist das wichtigste Instrument der Raumplanung auf kantonaler Ebene. Er enthält die zentralen Stossrichtungen der räumlichen Entwicklung und alle grösseren Vorhaben im Kanton. Die Genehmigung durch den Bundesrat erfolgt voraussichtlich im März 2020. Danach sind die Gemeinden aufgefordert, innerhalb von 5 Jahren ihre Ortsplanungen anzupassen. Bis zur Genehmigung des Richtplans durch den Bundesrat gilt in Obwalden ein Bauzonenmoratorium.

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