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Hochwassersicherheit Sarneraatal: Wie geht es nach der öffentlichen Auflage des Projekts weiter?

30. Januar 2017
Im Rahmen der öffentlichen Auflage des Gesamtprojekts Hochwassersicherheit Sarneraatal sind etwas mehr als 30 schriftliche Eingaben bei den Standortgemeinden eingegangen. Für die Behandlung der Eingaben ist der Kanton zuständig. Er strebt einvernehmliche Lösungen an.
Öffentliche Auflage
Die öffentliche Auflage des Gesamtprojekts Hochwassersicherheit Sarneraatal hat vom 17. November bis zum 16. Dezember 2016 stattgefunden. Während dieser Frist konnten bei den Standortgemeinden (Sarnen, Sachseln, Kerns, Alpnach und Giswil) schriftliche Eingaben zu den nachfolgenden vier Projekten des Gesamtprojekts eingereicht werden:
  • Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost
  • Regulierung Sarnersee
  • Kernmattbach mit Ausleitung in Hochwasserentlastungsstollen Ost
  • Verlegung Etschistrasse / Zufahrt Stauwehr und Auslaufbauwerk
Gemeinden haben etwas mehr als 30 Eingaben entgegengenommen
Bei den Gemeinden sind etwas mehr als 30 Eingaben eingegangen. Teilweise handelt es sich dabei um Anregungen oder Kommentare; die Mehrheit der Eingaben sind als formelle Einsprachen zu behandeln. Die Eingaben betreffen Umweltthemen, die Gewässerraumausscheidung, das Wehrreglement und die Notwendigkeit des Hilfswehrs, Landerwerbsthemen, Anliegen betreffend Aufwertung Seefeld und Lebensraum Cher in Sarnen sowie die Zufahrt zum Einlaufbauwerk des Hochwasserentlastungsstollens in Sachseln. Die Standortgemeinden verfassen derzeit zu allen Eingaben Stellungnahmen und leiten sie zur Weiterbearbeitung an den Kanton weiter. Bis Ende Februar 2017 ist dieser Schritt abgeschlossen.

Mit Einsprachen ist gerechnet worden
Landstatthalter Paul Federer, Vorsteher des für das Gesamtprojekt Hochwassersicherheit Sarneraatal zuständigen Bau- und Raumentwicklungsdepartements, hat mit Einsprachen gerechnet: „Angesichts der Grösse des Bauprojekts, von dem viele Personen und Interessen unmittelbar betroffen sind, ist die Anzahl Einsprachen eher geringer als erwartet.“  

Kanton behandelt Eingaben weiter
Die von den Gemeinden weitergeleiteten Eingaben werden vom Bau- und Raumentwicklungsdepartement als erstes formell geprüft (z.B. ob Fristen eingehalten worden sind). Wo nötig, wird durch Rückfragen geklärt, was genau Gegenstand und Umfang der Eingabe ist. Anschliessend erfolgt die inhaltliche Prüfung der vorgebrachten Anliegen.
Die Einsprechenden werden vom Bau- und Raumentwicklungsdepartement über den weiteren Verfahrensablauf informiert. Gleichzeitig erhalten sie eine Kopie der Stellungnahme der Standortgemeinde. In der Regel werden die Einsprechenden zu einer Einigungsverhandlung eingeladen, damit die eingebrachten Anliegen gemeinsam besprochen werden können. Wenn immer möglich wird versucht, gütliche Lösungen zu finden. Nur wenn dies nicht gelingt, hat der Regierungsrat über die Einsprache zu entscheiden.

Nach wie vor im Zeitplan
Wieviel Zeit für die Behandlung aller Einsprachen erforderlich ist, kann noch nicht abgeschätzt werden. Können sämtliche Einigungsverhandlungen zügig und erfolgreich abgeschlossen werden, so ist ein Baustart im Jahr 2017 nach wie vor möglich.

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