Abschliessende Genehmigung Teilrevision Ortsplanung Alpnach
Gemäss den Übergangsbestimmungen der eidgenössischen Raumplanungsgesetzgebung sind Einzonungen derzeit nur dann zulässig, wenn flächengleich Bauland ausgezont wird. Die Gemeinde Alpnach hat kompensatorische Auszonungen im Gebiet Milchrüti vorgenommen. Die Auszonungen wie auch die Schaffung der Wohn- und Gewerbezone „Grund“ sind bereits mit dem Entscheid vom Oktober 2016 genehmigt worden.
Nun konnten auch Einzonungen im Ortsteil Schoried (Gumeli und Tell) sowie Anpassungen im Bau- und Zonenreglement genehmigt werden. Die Einzonungsvorhaben in den Gebieten Chilcherli und Bahnhofvorplatz hingegen mussten sistiert werden, da die benötigten Kompensationsflächen nicht vorhanden sind.
Mit der damit vorliegenden abschliessenden Genehmigung durch den Regierungsrat verfügt die Gemeinde Alpnach wieder über eine ihren Bedürfnissen angepasste aktuelle Planungsgrundlage.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
17-27_MM_RR_Ortsplanung_Alpnach_2017.pdf | Download | 0 | 17-27_MM_RR_Ortsplanung_Alpnach_2017.pdf |