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Nachtrag zum Abstimmungsgesetz: Verabschiedung an Kantonsrat

21. April 2017
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz) an den Kantonsrat verabschiedet. Er hält grossmehrheitlich an der Vernehmlassungsfassung fest.
Neu soll im Kanton Obwalden bei Abstimmungen ein Zweigwegkuvert mit zwei Innenfächern („Neues Solothurner Modell“) zum Einsatz gelangen. Alle Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen den Wechsel auf diese Stimmkuvertlösung.

Die Portokosten für den Versand der Stimmkuverts zurück an die Gemeindekanzleien sollen neu von den Stimmberechtigten übernommen werden. Der Regierungsrat unterstützt die Forderung einer Mehrzahl der Gemeinden und weist darauf hin, dass die Portokosten mit dem Einwurf des Stimmkuverts in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde auf einfache Weise vermieden werden können.

In Übereinstimmung mit der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden beantragt der Regierungsrat eine Vorverschiebung der Einreichefristen für Wahlvorschläge vom 41. auf den 48. Tag vor dem Wahltag. Auch die nachfolgenden Fristen im Wahlverfahren bei Erstwahlgängen sollen entsprechend vorverschoben werden. Damit wird den Gemeinden mehr Zeit für die Vorbereitung der Urnengänge eingeräumt.

An Wahl- und Abstimmungstagen soll der Urnenschluss neu bereits um 11.00 Uhr erfolgen. Die Kürzung der Öffnungszeit ist nach Ansicht des Regierungsrats und einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden vertretbar, weil durch die häufig genutzte Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe keine wesentliche Benachteiligung der stimmberechtigten Personen erfolgt. Mit der Vorverlegung des Urnenschlusses kann zudem eine zeitnahe Veröffentlichung der Abstimmungs- und Wahlergebnisse erzielt werden.

Der Kantonsrat behandelt die Vorlage am 31. Mai 2017.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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17-29_MM_RR_Nachtrag_Abstimmungsgesetz.pdf Download 0 17-29_MM_RR_Nachtrag_Abstimmungsgesetz.pdf
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