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Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird verstärkt

5. Juli 2013
Ab 1. Januar 2013 hat die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Aufgaben von den ehemaligen Vormundschafsbehörden der Einwohnergemeinden übernommen. Innerhalb von rund fünf Monaten müssen die Behörden rund 178 neue Dossiers behandeln. Der Regierungsrat hat daher im Sinne einer Sofortmassnahme entschieden, die Behörde personell zu verstärken.

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