Der Regierungsrat will das Projekt „Fachkommission Soziales“ in Zusammenarbeit von Kanton und Einwohnergemeinden nicht weiterverfolgen. Grund dafür ist die Tatsache, dass sämtliche Einwohnergemeinden im heutigen Zeitpunkt einstimmig eine Fachkommission Soziales ablehnen mit dem Hinweis, dass zur Zeit unklar sei, ob und wann die Revision des Zivilgesetzbuchs (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) und des Bundesgesetzes über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden umgesetzt werde.