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Regierungsrat fordert eine stufengerechte und pragmatische Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes

6. Dezember 2013
Mit Anpassungen der Raumplanungsverordnung, der Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung und den Technischen Richtlinien Bauzonen soll das revidierte Raumplanungsgesetz umgesetzt werden. Der Regierungsrat fordert einen effizienten und ressourcenschonenen Vollzug. Die Raumplanung muss primär in der Zuständigkeit der Kantone bleiben.

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