Kopfzeile

Inhalt

Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats 2014: Ausführungsbestimmungen

12. Dezember 2013
Der Regierungsrat erlässt die Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats. Wahltermin für beide Räte ist der 9. März 2014. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Regierungsratswahl ist für den 6. April 2014 vorgesehen. Alle Wahlvorschläge müssen am Montag, 27. Januar 2014, 17.00 Uhr, eingereicht sein.

Zugehörige Objekte

Name
13_66_Gesamterneuerungswahlen.pdf Download 0 13_66_Gesamterneuerungswahlen.pdf
Auf Social Media teilen