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Gemeinsames Demenzkonzept der Kantone Obwalden und Nidwalden 2014 – 2022

1. Februar 2017
Die Kantone Obwalden und Nidwalden verstärken ihre Zusammenarbeit. Sie haben gemeinsam ein Demenzkonzept erarbeitet. In den nächsten sechs Jahren soll die Versorgungssituation in beiden Kantonen noch besser und das Betreuungsangebot wo notwendig angepasst werden.
Eine kantonsübergreifende Zusammenarbeit trägt dazu bei, die vorhandenen Mittel und Ressourcen sinnvoll und effizient einzusetzen. Seit 2014 arbeiten die Kantone Obwalden und Nidwalden gemeinsam an einem Demenzkonzept. Die beiden Kantonsregierungen haben dieses Konzept nun zur Kenntnis genommen und einen gemeinsamen Fahrplan zur Umsetzung verabschiedet.

Ziele des Demenzkonzepts OW / NW
Basis des gemeinsamen Demenzkonzepts bildet die nationale Demenzstrategie des Bundes. Das Demenzkonzept formuliert folgende übergeordnete Zielsetzungen:
  • Sicherstellung einer optimalen, auf die individuelle Lebenssituation abgestimmten Versorgung, um den Verbleib in der gewohnten Umgebung zu gewährleisten (z.B. Massnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit);
  • Verbesserung der Versorgung (z.B. Vernetzung, frühzeitige Diagnose-Stellung, Zugang zu regionalem Diagnostikzentrum, Kompetenzteam für Ärzte, Pflegeheime und Spitex);
  • Bereitstellung bedarfsgerechter und flexibler Entlastungsangebote und Unterstützungsdienstleistungen für Angehörige (z.B. Tages- und Nachtplätze und Ferienbetten in Pflegeheimen, Tages-Betreuungsplätze in den Gemeinden, Finanzierung der Angebote, Beratung, Information, Kompetenzbildung im Bereich der Freiwilligenarbeit, Wissensvermittlung);
  • Ausbau einer bedarfsgerechten und flexiblen ambulanten Versorgung (Palliative Care, Brückenangebote);
  • Anpassung stationärer Versorgungsstrukturen, die auf die wachsende Zielgruppe ausgerichtet sind (demenzgerechte Wohnformen, Infrastrukturen, Personal, demenzspezifische Aus- und Weiterbildung).
Empfehlungen an verschiedene Leistungserbringer, Einwohnergemeinden und den Kanton
Das Demenzkonzept enthält sieben Empfehlungen. Diese wurden von Leistungserbringern, Einwohnergemeinden und Vertretern beider Kanton gemeinsam erarbeitet:
Empfehlung 1Integration von Menschen mit Demenz durch regelmässige und bedürfnisorientierte Sensibilisierung und Information der Bevölkerung wie auch bei Direktbetroffenen.
Empfehlung 2Eine Angebotsvernetzung und eine niederschwellige Informationsstelle, die an Demenz erkrankte Menschen und Betroffene beratend und koordinierend begleitet.
Empfehlung 3Damit für Menschen mit Demenz eine nahtlose Beratungs- und Betreuungskette gewährleistet ist, sind die Grundlagen für eine regionale Koordination / Casemanagement zu empfehlen.
Empfehlung 4Verschiedene, flexibel wählbare, dem Krankheitsverlauf angepasste Wohnformen inner- und ausserhalb der Pflegeheime wären anzustreben. Gemeindeübergreifender Dialog betreffend Pflegeinfrastruktur.
Empfehlung 5Ein adäquates und wirtschaftlich tragbares Finanzierungsmodell für Betreuungsleistungen sollte diskutiert und realisiert werden.
Hierzu gehört auch die Schaffung und Förderung von geeigneten Anreizsystemen für pflegende Angehörige/ sowie in der Freiwilligenarbeit.
Empfehlung 6Als aktuelle Orientierungslinie auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen wäre eine übergeordnete Versorgungsethik im Gesundheitswesen zu begrüssen.
Empfehlung 7Die Qualität der Grundversorgung sollte gestützt werden indem die bestehenden Ressourcen optimal genutzt und zu einem regionalen Kompetenz- und Informationszentrum zusammengeführt werden.

Jede Empfehlung enthält Angaben zu den Verantwortlichen sowie eine detaillierte Handlungsempfehlung.

Wie geht es weiter?
Folgende Schwerpunkte werden in den nächsten sechs Jahren in absteigender Priorität durch die Kantone gemeinsam weiterverfolgt:

Gemeinsame Leistungsvereinbarung mit der Alzheimervereinigung OW/NW
Im Rahmen dieser von beiden Regierungen unterzeichneten Vereinbarung sollen in beiden Kantonen existierende Angebote und Fachstellen vernetzt sowie die Ausbildung, Beratung und Begleitung von Angehörigen und Freiwilligen zur Sicherstellung einer qualifizierten Betreuung von Betroffenen gefördert und der Informationszugang der Gesamtbevölkerung gewährleistet werden.

Lückenlose Versorgungskette der Grundversorgung
Mit der Bearbeitung dieser Thematik soll eine koordinierte Behandlung, Pflege und Betreuung über die einzelnen Grundversorger (Ärzte, Spital, Spitex, Pflegeheim usw.) gefördert und damit die Grundversorger, aber auch die Angehörigen und Betroffenen entlastet sowie unnötige Kosten und Doppelspurigkeiten vermieden werden.

Qualität in der Grundversorgung
Es gilt zu prüfen, welche institutionellen Qualitätsanforderungen (z.B. Leitlinien, Standards) für eine qualitative Versorgung notwendig sind. Weiter ist zu klären, wie ein regionaler, multiprofessioneller und flexibler Kompetenz- und Informationszugang (z.B. Weiterbildung) zur Förderung der Handlungskompetenz von Fachpersonen organisiert werden könnte.

Klärung gerontopsychiatrischer Bedarf
Der Bedarf von gerontopsychiatrischen Versorgungsstrukturen ist zu klären und zusammen mit der Luzerner Psychiatrie zu vereinbaren.

Versorgungsethik
Im Zentrum steht die Festlegung ethischer Leitlinien für alle involvierten Leistungserbringer und politischen Akteure. Sie sollen damit in ihrem beruflichen und politischen Handeln unterstützt werden.

Weiterführende Informationen:
Demenzkonzept Obwalden und Nidwalden:
Webseite Kanton Obwalden:
Demenzstrategie Obwalden/Nidwalden

Webseite Kanton Nidwalden: Demenz

Nationale Demenzstrategie 2014-2019:
Webseite Bundesamt für Gesundheit: Nationale Demenzstrategie 2014-2019

Zugehörige Objekte

Name
17-09_MM_RR_Demenzstrategie_OW_NW_Februar_2017.pdf Download 0 17-09_MM_RR_Demenzstrategie_OW_NW_Februar_2017.pdf
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