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Vereinbarung Harmonisierung Informatik in der Strafjustiz: Beitritt Kanton Obwalden

23. März 2017
Der Regierungsrat hat dem Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen zur Harmonisierung der Informatik der Strafjustiz zugstimmt.
Die Informatiklandschaft der schweizerischen Strafjustiz ist aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus und der ausgeprägten Organisationsautonomie der Strafjustizbehörden sehr heterogen ausgestaltet. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) haben eine Vereinbarung ausgearbeitet, die eine Vereinheitlichung der Prozesse bei den Staatsanwaltschaften, Gerichten und Justizvollzugsbehörden erreichen soll.

Die Vereinbarung regelt im Wesentlichen die Zusammenarbeit unter den Kantonen sowie mit dem Bund, die Organisation und die Zuständigkeiten, die Aufgaben der einzelnen Organisationseinheiten sowie die Kosten. Die Vereinbarung ist bis dato von 21 Kantonen und vom Bund unterzeichnet worden und auf den 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Die konkreten Massnahmen sind auf der Programmebene angesiedelt. Im Projekt Vorgangsbearbeitung soll eine durchgängige Prozesskette von der Polizei über Staatsanwaltschaft und Gerichte bis zum Straf- und Massnahmenvollzug geschaffen werden. Die heute noch häufige Weitergabe von Daten in Papierform und die dadurch notwendige manuelle Neuerfassung der Informationen durch die nachfolgende Behörde soll damit entfallen.

Das Vorprojekt eJus2020 bezweckt die Umstellung in der gesamten schweizerischen Justizlandschaft auf elektronische Dossierbearbeitung (elektronische Aktenführung, vollständige digitale Gestaltung der Arbeitsprozesse etc.).

Bei der Erfüllung der Strafjustiz spielt die Informatik eine zentrale Rolle. Nach Ansicht des Regierungsrats ist eine gesamtschweizerische Harmonisierung in diesem Bereich anzustreben. Argumente dafür sind einerseits die enge Zusammenarbeit zwischen kantonalen Stellen und Bundesstellen, andererseits die hohen Kosten für die Entwicklung von Informatikanwendungen. Der Regierungsrat hat deshalb dem Beitritt zur Vereinbarung sowie dem Beitritt zum Projekt Vorgangsbearbeitung und dem Vorprojekt eJus2020 zugestimmt.

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17-18_MM_RR_Vereinbarung_Informatik_Strafjustiz.pdf Download 0 17-18_MM_RR_Vereinbarung_Informatik_Strafjustiz.pdf
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