Kantonales Waldgesetz: Regierungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen
Mit dem Inkrafttreten dieser Ausführungsbestimmungen sind die aufgrund der geltenden Waldgesetzgebung von Bund und Kanton erforderlichen Vollzugsaufgaben nun geregelt. Detaillierte Praxishilfen sind auf der Stufe von Richtlinien des Bau- und Raumentwicklungsdepartements möglich und sinnvoll.
Link: Amtsblattpublikation der Ausführungsbestimmungen
Zugehörige Objekte
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17-25_MM_RR_AB_Waldgesetz.pdf | Download | 0 | 17-25_MM_RR_AB_Waldgesetz.pdf |