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Kantonales Waldgesetz: Regierungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen

19. April 2017
Am 1. Juni 2016 ist im Kanton Obwalden das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (Kantonales Waldgesetz) in Kraft getreten. Es legt fest, dass der Regierungsrat die zum Vollzug notwendigen Ausführungsbestimmungen erlässt. Diesem Auftrag ist der Regierungsrat nun nachgekommen.
Basierend auf dem neuen Kantonalen Waldgesetz hat der Regierungsrat sieben Ausführungsbestimmungen erlassen. Sie regeln Verfahrensfragen und Einzelaspekte zu forstlichen Themen wie die Waldfeststellung, forstliche Planung, Finanzierung im Forstbereich oder das Befahren von Waldstrassen. Die Ausführungsbestimmungen treten per 1. Mai 2017 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten dieser Ausführungsbestimmungen sind die aufgrund der geltenden Waldgesetzgebung von Bund und Kanton erforderlichen Vollzugsaufgaben nun geregelt. Detaillierte Praxishilfen sind auf der Stufe von Richtlinien des Bau- und Raumentwicklungsdepartements möglich und sinnvoll.

Link: Amtsblattpublikation der Ausführungsbestimmungen

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17-25_MM_RR_AB_Waldgesetz.pdf Download 0 17-25_MM_RR_AB_Waldgesetz.pdf
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