Kopfzeile

Inhalt

Revision Bundesgesetz über Allgemeinen Teil Sozialversicherungsrecht: Stellungnahme des Regierungsrats

24. Mai 2017
Der Regierungsrat begrüsst die Massnahmen des Bundes gegen den missbräuchlichen Bezug von Leistungen im Sozialversicherungsbereich. Möglichst rasch sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Observation neu geregelt werden. Für die Versicherungsträger stellt die Observation oft die einzige Möglichkeit dar, unrechtmässige Leistungsbezüge aufzudecken und zu unterbinden.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat den Kantonsregierungen eine Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts vom 6. Oktober 2000 (ATSG; SR 830.1) zur Vernehmlassung unterbreitet. Unter dem Titel der Missbrauchsbekämpfung schlägt das EDI verschiedene Massnahmen vor.

Heute darf eine Rentenzahlung erst eingestellt werden, wenn sich der oder die Verurteilte tatsächlich im Straf- oder Massnahmenvollzug befindet. Der Regierungsrat begrüsst den Vorschlag des Bundes, wonach Geldleistungen auch dann sistiert werden können, wenn sich eine Person dem Antritt des Straf- oder Massnahmenvollzugs entzieht.

Ebenfalls Unterstützung finden die Pläne des Bundes zur Verbesserung der Abläufe bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs.

Schliesslich soll im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ein neuer Artikel betreffend die Durchführung von Observationen durch die Versicherungsträger aufgenommen werden. Infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 18. Oktober 2016 ist es Unfallversicherungen nicht mehr erlaubt, Observationen durchzuführen. Andere Versicherungseinrichtungen, insbesondere die IV-Stellen, sind gleichzeitig enorm unter Druck geraten, weil nach einem Teil der Lehrmeinungen letztendlich auch die gesetzlichen Grundlagen für Observationen im Bereich der Invalidenversicherung zweifelhaft sind. Bereits sprechen erste kantonale Gerichte den IV-Stellen die Befugnis ab, Observationen durchzuführen und deren Ergebnisse verwerten zu können. Die Neuregelung der gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs, insbesondere die Rahmenbedingungen zur Observation, ist aus Sicht des Regierungsrats von immenser Wichtigkeit. Der Vorschlag des Bundes soll deshalb so rasch wie möglich umgesetzt werden. Dringender Handlungsbedarf besteht nicht zuletzt aus finanzieller Sicht, stellen Observationen für die Versicherungsträger doch oft die einzige Möglichkeit dar, unrechtmässige Leistungsbezüge aufzudecken und zu unterbinden.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

Zugehörige Objekte

Name
17-34_MM_RR_Stn_Sozialversicherungsrecht.pdf Download 0 17-34_MM_RR_Stn_Sozialversicherungsrecht.pdf
Auf Social Media teilen