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Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und -nehmer: Stellungnahme des Regierungsrats

24. Mai 2017
Der Regierungsrat lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Anzahl Kontrollen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen ab.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat den Kantonsregierungen eine Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV; SR 823.201) zur Stellungnahme unterbreitet.

Hintergrund der Vorlage bildet die von der Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Februar 2014 angenommene Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“. Zur Steuerung der Zuwanderung setzte eine Arbeitsgruppe ein, um den Vollzug und die Missbrauchsbekämpfung durch so genannte Flankierende Massnahmen (FlaM) zu verbessern. Als ein Element eines ganzen Aktionsplans schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der Anzahl Kontrollen pro Jahr von heute 27 000 auf neu 35 000 vor.

Die beabsichtigte Erhöhung der Kontrollen führt nach Ansicht des Regierungsrats jedoch kaum zu einem besseren Vollzug der Flankierenden Massnahmen. Insbesondere bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern besteht ein erhöhtes Missbrauchsrisiko. Deshalb hat der Bund den Grenzgängerkantonen bereits 2014 die Möglichkeit erhöhter Kontrollen eingeräumt. Eine flächendeckende Erhöhung von 8 000 zusätzlichen Kontrollen pro Jahr erweist sich dagegen weder als sinnvoll noch als notwendig. Der Regierungsrat verweist auch auf die nicht unerheblichen zusätzlichen finanziellen Gesamtaufwendungen für den Bund und die Kantone von etwas mehr als drei Millionen Franken pro Jahr. Er lehnt deshalb die Erhöhung der Kontrollzahlen ab.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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