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Gesamterneuerungswahlen Kantonsrat und Regierungsrat für Amtsdauer 2018 bis 2022 finden am 4. März 2018 statt

14. Juni 2017
Der Bund hat den 4. März 2018 als eidgenössischen Abstimmungstermin vorgesehen. Dieser Termin erweist sich für die Gesamterneuerungswahlen 2018 des Kantonsrats und des Regierungsrats als zweckmässig: Die Vorbereitungen fallen nicht in die Weihnachtszeit, ein zusätzlicher Wahl-, respektive Abstimmungstermin lässt sich vermeiden und die Wahlprozesse sind rechtzeitig vor Beginn der neuen Amtsdauer abgeschlossen.

Nachdem weder die Gemeinden noch die politischen Parteien dagegen Vorbehalte geäussert haben, hat der Regierungsrat beschlossen, dass die Gesamterneuerungswahlen am 4. März 2018 durchgeführt werden. Ein allfälliger zweiter Wahlgang der Regierungsratswahlen findet am 8. April 2018 (eine Woche nach Ostern) statt.

Das Abstimmungsgesetz und die Abstimmungsverordnung befinden sich derzeit in Revision. Die zweite Lesung der Vorlage ist für die Kantonsratssitzung vom 30. Juni 2017 traktandiert. Unter dem Vorbehalt, dass der Kantonsrat an seinen im Rahmen der ersten Lesung gefassten Beschlüssen festhält, wären die Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats bis am Montag, 22. Januar 2018, 17.00 Uhr einzureichen. Die nachfolgenden Fristen würden abgekürzt.

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