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Einbürgerungsverfahren: Abstimmungserläuterungen des Regierungsrats

18. Oktober 2017
Am 26. November 2017 stimmen die Obwaldnerinnen und Obwaldner über einen Verfassungsnachtrag ab. Thema ist das Einbürgerungsverfahren. Die angestrebte Behördenorganisation entspricht der schweizweiten Entwicklung im Bürgerrecht. Mit ihr werden effiziente Zuständigkeiten in Übereinstimmung mit dem Bundesrecht geschaffen. Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen der Stimmbevölkerung, den Nachtrag zur Kantonsverfassung anzunehmen.
Der Bund stellt neu höhere Anforderungen an die einbürgerungswilligen Personen. Es sollen nur noch gut integrierte ausländische Personen eingebürgert werden. Das neue Bürgerrechtsgesetz sowie die dazugehörige Verordnung treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Das neue Bundesrecht erfordert Anpassungen des kantonalen Rechts in den Bereichen Ablauf und Organisation des Einbürgerungsverfahrens, das indes im Wesentlichen bereits heute dem neuen Bundesrecht entspricht.

Die Einbürgerungen werden in der Schweiz seit geraumer Zeit als Verwaltungsakt behandelt. In den vergangenen zehn Jahren wurde dieser Verwaltungsakt auf eidgenössischer Ebene wie auch in vielen Kantonen den Exekutivorganen oder der Verwaltung übertragen. Auch auf kommunaler Ebene wurde schweizweit die Einbürgerung immer mehr den Exekutivorganen übertragen oder den Gemeinden eine entsprechende Freiheit betreffend Wahl des Einbürgerungsorgans belassen.

Entsprechend dieser gesamtschweizerischen Tendenz soll im Kanton Obwalden das kantonale Verfahren so geändert werden, dass auf kantonaler Ebene nicht mehr der Kantonsrat, sondern eine von ihm gewählte kantonale Kommission die Einbürgerungsentscheide fällt. Mit der Einsetzung einer Fachkommission kann die gewünschte Entpolitisierung und Versachlichung des Verwaltungsakts erreicht werden.

Auf Gemeindeebene ändert das Verfahren nicht. Die Gemeinden erhalten jedoch die Möglichkeit, in der Gemeindeordnung anstelle der Gemeindeversammlung eine Einbürgerungskommission oder den Gemeinderat einzusetzen, um über die Einbürgerungsgesuche zu entscheiden.

Die angepasste Behördenorganisation entspricht der schweizweiten Entwicklung im Bürgerrecht. Mit ihr werden effiziente Zuständigkeiten in Übereinstimmung mit dem Bundesrecht geschaffen.

Der Kantonsrat hat dem Nachtrag der Kantonsverfassung mit 41 Stimmen zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Weiterführende Informationen: Kantonsratsunterlagen Nachtrag zur Kantonsverfassung (Bürgerrecht)

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17-64_MM_RR_Abstimmungserlauterungen_BuG.pdf Download 0 17-64_MM_RR_Abstimmungserlauterungen_BuG.pdf
Abstimmungserlauterungen_vom_26._November_2017.pdf Download 1 Abstimmungserlauterungen_vom_26._November_2017.pdf
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