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Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats 2018: Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen

20. Oktober 2017
Der Regierungsrat hat den Gemeindekanzleien die Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats zur Stellungnahme unterbreitet. Wahltermin für beide Räte ist der 4. März 2018.
Die Vernehmlassungsvorlage basiert auf den in der Praxis bewährten Ausführungsbestimmungen der Gesamterneuerungswahlen 2014. Sie berücksichtigen die zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderungen, namentlich die neuen Fristen aus dem Nachtrag zum Abstimmungsgesetz vom 30. Juni 2017.

Keine Sitzverschiebung im Kantonsrat
Die Wahl des Kantonsrats erfolgt nach dem Proporzsystem. Jede Einwohnergemeinde bildet einen Wahlkreis. Massgebend für die Zahl der von den Gemeinden abzuordnenden Mitglieder ist die Einwohnerzahl am 31. Dezember 2016. Gemäss der Vernehmlassungsvorlage behalten die Gemeinden ihre Sitzzahl im Kantonsrat

Wichtigste Termine
Die Einreichung der Wahlvorschläge muss bis am Montag, 22. Januar 2018, 17.00 Uhr erfolgt sein. In der Woche vom 5. bis 10. Februar 2018 erfolgt die Zustellung der Listen, Wahlzettel und Stimmrechtsausweise durch die Gemeinden an die Stimmberechtigten. Wahltermin für beide Räte ist der 4. März 2018. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Regierungsratswahl findet am 8. April 2017 statt.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 20. November 2017. Anfang Dezember wird der Regierungsrat die definitiven Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats erlassen und veröffentlichen.

weitere Informationen: Vernehmlassungsunterlagen

Zugehörige Objekte

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17-66_MM_RR_AB_Gesamterneuerungswahlen.pdf Download 0 17-66_MM_RR_AB_Gesamterneuerungswahlen.pdf
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