Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats 2018: Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen
Keine Sitzverschiebung im Kantonsrat
Die Wahl des Kantonsrats erfolgt nach dem Proporzsystem. Jede Einwohnergemeinde bildet einen Wahlkreis. Massgebend für die Zahl der von den Gemeinden abzuordnenden Mitglieder ist die Einwohnerzahl am 31. Dezember 2016. Gemäss der Vernehmlassungsvorlage behalten die Gemeinden ihre Sitzzahl im Kantonsrat
Wichtigste Termine
Die Einreichung der Wahlvorschläge muss bis am Montag, 22. Januar 2018, 17.00 Uhr erfolgt sein. In der Woche vom 5. bis 10. Februar 2018 erfolgt die Zustellung der Listen, Wahlzettel und Stimmrechtsausweise durch die Gemeinden an die Stimmberechtigten. Wahltermin für beide Räte ist der 4. März 2018. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Regierungsratswahl findet am 8. April 2017 statt.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 20. November 2017. Anfang Dezember wird der Regierungsrat die definitiven Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats erlassen und veröffentlichen.
weitere Informationen: Vernehmlassungsunterlagen
Zugehörige Objekte
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17-66_MM_RR_AB_Gesamterneuerungswahlen.pdf | Download | 0 | 17-66_MM_RR_AB_Gesamterneuerungswahlen.pdf |