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Strassenverkehr: Stellungnahme des Regierungsrats zur neuen Personenzulassungsverordnung

26. Oktober 2017
Mit dem Ziel, die Qualität der Fahrausbildung zu verbessern und damit einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Kantonen eine Revision der Führerausweisvorschriften zur Vernehmlassung unterbreitet. Der Regierungsrat ist mit der neuen Personenzulassungsverordnung teilweise einverstanden. Vorschriften, die zu einer Überregulierung führen, lehnt der Regierungsrat ab.
Im Zuge der Fahrausbildung soll der Verkehrsunterricht neu vor der Theorieprüfung absolviert werden. Der Regierungsrat unterstützt diesen Vorschlag. Wenn das nötige Grundwissen bereits vor der Erteilung des Lernfahrausweises vermittelt wird, ist einerseits eine optimale Vorbereitung für die Theorieprüfung gewährleistet und andererseits ein guter Einstieg in den Prozess der Fahrausbildung gegeben. Ebenfalls einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Vorschlag, dass der Antrag auf einen Lernfahrausweis nach Bestehen der Theorieprüfung bereits im Alter von 17 Jahren eingereicht werden kann. Schliesslich stimmt der Regierungsrat der vorgeschlagenen Anpassung der Lerninhalte der Fahrausbildung zu, die mit einer Reduktion der Ausbildungsdauer einhergeht.

Grundsätzlich einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Vorschlag, dass innerhalb der dreijährigen Probezeit eine eintägige Weiterbildung besucht werden muss. Er beantragt dem Bund hingegen, die Frist für den Besuch des Weiterbildungstags von sechs auf maximal zwölf Monate nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe zu erstrecken.

Die unbeschränkte Gültigkeit der Ausweise und Ausbildungen lehnt der Regierungsrat ab. Gleichzeitig spricht er sich auch gegen eine Mindestdauer der Fahrpraxis mit dem Lernfahrausweise aus: Da nicht kontrolliert werden kann, wieviel Zeit eine Fahrschülerin, ein Fahrschüler tatsächlich hinter dem Steuer verbringt, stellt die Mindestdauer eine unnötige Bevormundung dar.

Wer die praktische Führerprüfung machen will, müsste gemäss dem Vorschlag des Bundes neu bei einem Fahrlehrer je eine Einzelstunde zum Bremsverhalten und zum umwelt- sowie energieeffizienten Fahren absolviert haben. Der Regierungsrat lehnt diesen Vorschlag ab. Sowohl Bremsverhalten als auch umwelt- sowie energieeffizienten Fahren sind heute bereits Bestandteil der praktischen Führerprüfung. Die vorgeschlagene Neuregelung würde zu einem administrativen Mehraufwand führen, der in keiner günstigen Relation zum erwarteten Nutzen steht.

Schliesslich spricht sich der Regierungsrat auch gegen den vorgesehenen Umtausch der Papierführerausweise in Plastikkarten innert drei Jahren aus. Der Regierungsrat erkennt keine zwingenden Gründe für diesen Umtausch. Er erachtet es als vertretbar, die Papierfahrausweise auslaufen zu lassen.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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