Strassenverkehr: Stellungnahme des Regierungsrats zur neuen Personenzulassungsverordnung
Grundsätzlich einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Vorschlag, dass innerhalb der dreijährigen Probezeit eine eintägige Weiterbildung besucht werden muss. Er beantragt dem Bund hingegen, die Frist für den Besuch des Weiterbildungstags von sechs auf maximal zwölf Monate nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe zu erstrecken.
Die unbeschränkte Gültigkeit der Ausweise und Ausbildungen lehnt der Regierungsrat ab. Gleichzeitig spricht er sich auch gegen eine Mindestdauer der Fahrpraxis mit dem Lernfahrausweise aus: Da nicht kontrolliert werden kann, wieviel Zeit eine Fahrschülerin, ein Fahrschüler tatsächlich hinter dem Steuer verbringt, stellt die Mindestdauer eine unnötige Bevormundung dar.
Wer die praktische Führerprüfung machen will, müsste gemäss dem Vorschlag des Bundes neu bei einem Fahrlehrer je eine Einzelstunde zum Bremsverhalten und zum umwelt- sowie energieeffizienten Fahren absolviert haben. Der Regierungsrat lehnt diesen Vorschlag ab. Sowohl Bremsverhalten als auch umwelt- sowie energieeffizienten Fahren sind heute bereits Bestandteil der praktischen Führerprüfung. Die vorgeschlagene Neuregelung würde zu einem administrativen Mehraufwand führen, der in keiner günstigen Relation zum erwarteten Nutzen steht.
Schliesslich spricht sich der Regierungsrat auch gegen den vorgesehenen Umtausch der Papierführerausweise in Plastikkarten innert drei Jahren aus. Der Regierungsrat erkennt keine zwingenden Gründe für diesen Umtausch. Er erachtet es als vertretbar, die Papierfahrausweise auslaufen zu lassen.
Link: Stellungnahme des Regierungsrats
Zugehörige Objekte
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17-67_MM_RR_Stn_Revision_Fuhrerausweisvorschriften.pdf | Download | 0 | 17-67_MM_RR_Stn_Revision_Fuhrerausweisvorschriften.pdf |