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Integrationsförderung: Regierungsrat genehmigt neue Programmvereinbarung

8. November 2017
Im Kantonalen Integrationsprogramm 2018-2021 (KIP II) werden die bewährten Massnahmen zur Förderung der Integration von anerkannten Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung fortgesetzt.
Integrationsförderung ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Sie ruht auf den drei Pfeilern Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration. In Obwalden sind die Rahmenbedingungen sowie die spezifischen Massnahmen der Integrationsförderung in einem kantonalen Programm zusammengefasst. Die erste Programmperiode läuft Ende 2017 aus.

Laut einer Analyse des Bundes haben sich die kantonalen Integrationsprogramme als effektiv und effizient erwiesen. Der Bund lehnt deshalb die spezifische Integrationsförderung der zweiten Programmperiode inhaltlich und strategisch eng an die erste Periode an. Im Kanton Obwalden wurden die bestehende Massnahmen im Bereich Integrationsförderung gestützt auf die Bundesvorgaben gestärkt und weiterentwickelt. Der in Obwalden gewählte Ansatz, die Fachstelle Gesellschaftsfragen mit der Umsetzung von Projekten im Rahmen des KIP zu betrauen und diese nicht als Drittaufträge zu vergeben, hat sich als kostensparende Massnahme bewährt. Der Ansatz soll deshalb in der neuen Programmperiode weiterverfolgt werden. Übergeordnetes Ziel des kantonalen Integrationsprogramms 2018-2021 (KIP II) ist die Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Angebote. Der Kanton verfügt heute über geeignete Instrumente, um zuziehende Personen frühzeitig zu erfassen und deren Integration effizient zu unterstützen.

Das KIP II folgt dem vom Bund vorgegebenen Raster. Der erste Teil beschreibt den Kontext und die rechtlichen Grundlagen der Integrationsförderung sowie die strategische Programmsteuerung. Im zweiten Teil werden die Ziele und Massnahmen des KIP II dargelegt.

Die Integration von ausländischen Personen ist eine wichtige Aufgabe. Ihr wird mit dem vorliegenden Programm der notwendige Stellenwert gegeben. Beim KIP II handelt es sich um ein pragmatisches und kohärentes Programm, das den vorhandenen knappen Ressourcen Rechnung trägt und die bisher geleistete, sehr gute Arbeit in der Integrationsförderung fortführt. Die Umsetzungskosten belaufen sich in der anstehenden Programmperiode für den Kanton und die Gemeinden pro Jahr auf 49 000 Franken. Die Beitragszahlung des Bundes beträgt 138 000 Franken pro Jahr.

Link: Kantonales Integrationsprogramm 2018-2021

Neuer Leistungsvertrag mit Kontaktstelle Arbeit OW/NW
Die Kontaktstelle Arbeit OW/NW soll insbesondere Dienstleistungen im Bereich Integration in den Arbeitsmarkt von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erbringen. Der Regierungsrat hat dem neuen Leistungsvertrag zugestimmt.

Der bestehende Leistungsvertrag gilt seit dem 1. Juli 2015 und läuft Ende 2017 aus. Die Kontaktstelle Arbeit OW/NW (KOAR) hat in den vergangenen Monaten wertvolle Arbeit geleistet. Von den 113 anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, die von der KOAR beraten wurden, konnten 12 Personen in Arbeitsintegrationsprogramme, 21 Personen in Nischenarbeitsplätze, 14 Personen in den Personalverleih und 20 Personen in eine Festanstellung vermittelt und dadurch in massgeblichem Umfang Leistungen der wirtschaftlichen Sozialhilfe eingespart werden.

Die Dienstleistungen im Bereich Integration in den Arbeitsmarkt sollen auch nach dem 1. Januar 2018 durch die KOAR angeboten werden. Der Regierungsrat hat dem neuen Leistungsvertrag zugestimmt. Die Abgeltung beträgt rund 43 000 Franken pro Kalenderjahr, was der Betreuung von 10 Personen pro Monat entspricht. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms 2018-2021.

Zugehörige Objekte

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17-70_MM_RR_KIP_II_Leistungsvertrag_KOAR.pdf Download 0 17-70_MM_RR_KIP_II_Leistungsvertrag_KOAR.pdf
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