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Nachtrag zum Gastgewerbegesetz geht in die Vernehmlassung

17. November 2017
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Gastgewerbegesetz zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Hauptinhalte der Vorlage bilden die Präzisierung der Bewilligungspflicht und der Voraussetzungen für die Erteilung der Gastwirtschaftsbewilligung.
Die Revision des Gastgewerbegesetzes geht auf einen Vorstoss des Sachsler Kantonsrats Walter Küchler (SVP) zurück. Um die Qualität in Gastwirtschafts- und gastgewerblichen Betrieben hochzuhalten, verlangt er präzisere Vorgaben für die Erlangung einer Gastwirtschaftsbewilligung.

Das Volkswirtschaftsdepartement hat den vorliegenden Nachtrag zum Gastgewerbegesetz vorab mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen von Gastro Obwalden, Tourismusorganisationen, Bauernverband, Einwohnergemeinden und Korporationen, diskutiert.

Der Nachtrag nimmt das zentrale Anliegen des politischen Vorstosses auf. Wer künftig einen Gastgewerbebetrieb führen will, soll den Nachweis einer Aus- bzw. Weiterbildung in den wichtigsten Tätigkeitsbereichen, wie etwa der hygienisch einwandfreien Lebensmittelverarbeitung oder der Betriebsführung, erbringen müssen. Zudem sollen auch Kenntnisse der relevanten Gesetzgebungen nachgewiesen werden müssen.

Ausnahmebewilligungen sollen gemäss der Vernehmlassungsfassung nur noch sehr restriktiv erteilt werden. Wer Lebensmittel und Getränke – wie beispielsweise Detailhändler, Bäckereien oder Metzgereien – nur verkauft (also reine Verkaufsstellen ohne Einrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle), soll weiterhin von der Bewilligungspflicht ausgenommen sein. Ebenso sollen Cateringbetriebe keiner Bewilligungspflicht unterliegen, solange sie die Speisen und Getränke nur ausliefern. Sobald sie aber mit der Auslieferung der Produkte auch die Bewirtung an eigens dafür bestimmten Orten übernehmen, sollen sie einer Bewilligungspflicht unterliegen.

Schliesslich wurden die bestehenden gesetzlichen Grundlagen entschlackt. Es werden verschiedene Artikel zur Aufhebung vorgeschlagen, die nicht mehr zeitgemäss erscheinen oder sich als überflüssig erwiesen haben, da der Inhalt in anderen Gesetzen geregelt ist.

Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Februar 2018.

Link: Unterlagen Vernehmlassung

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17-73_MM_RR_VL_Gastgewerbegesetz.pdf Download 0 17-73_MM_RR_VL_Gastgewerbegesetz.pdf
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