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Kanton leistet Beitrag an Solidaritätsfonds für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

21. Dezember 2017
Der Bund hat einen Solidaritätsfonds für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in der Höhe von 300 Millionen Franken eingerichtet. Die Finanzierung wird durch den Bund gewährleistet. Die Kantone können sich auf freiwilliger Basis beteiligen.
Zugunsten des Soforthilfefonds für die Betroffenen früherer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 hat der Kanton bereits im Jahr 2014 einen Beitrag zulasten des Swisslos-Fonds von 22 500 Franken überwiesen.

Bis im Jahre 1981 wurden in der Schweiz zehntausende Kinder und Jugendliche oder auch Erwachsene, in Heime, in gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben durch die Vormundschafts- oder Fürsorgebehördlichen in geschlossene Einrichtungen, aber auch in Strafanstalten eingewiesen. Dies manchmal ohne die notwendigen Entscheide. Diese Personen haben oft körperliche und psychische Gewalt, Ausbeutung, Misshandlungen und sexuelle Missbräuche erlitten. Frauen waren manchmal gezwungen, einer Abtreibung, einer Sterilisation oder einer Adoption ihrer Kinder zuzustimmen.

Aktuell werden acht Personen mit Wohnsitz im Kanton durch die Opferhilfeberatungsstelle beraten, die teilweise in Obwalden platziert waren. Auf ein Gesuch des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hin hat der Regierungsrat erneut 25 000 Franken an den Solidaritätsfonds zulasten des Swisslos-Fonds gesprochen. Die Mittel kommen Betroffenen von früheren fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zugute, die heute in einfachen Verhältnissen leben.


Nützliche Informationen und Gesuchsformulare erhalten Opfer von den zuständigen kantonalen Fachstellen:

Zugehörige Objekte

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