Kopfzeile

Inhalt

Ausbauschritt Bahninfrastruktur 2030/35: Stellungnahme des Regierungsrats

21. Dezember 2017
Der Kanton Obwalden ist mit den generellen Zielsetzungen des Ausbauschritts 2030/35 einverstanden. Er spricht sich insbesondere für die vorgesehenen Infrastrukturmassnahmen der Zentralbahn aus und betont die Bedeutung des Durchgangsbahnhofs Luzern.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Kantone eingeladen, zur Vernehmlassungsvorlage über den Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (siehe Box) Stellung zu nehmen. Der Kanton Obwalden schliesst sich den Stellungnahmen der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) und der Zentralschweizer Konferenz des öffentlichen Verkehrs (ZKöV) an. Ergänzend äussert sich der Regierungsrat zu Aspekten, welche den Kanton Obwalden in besonderer Weise betreffen.

Infrastrukturmassnahmen für die Zentralbahn
Der Kanton Obwalden spricht sich insbesondere für die Infrastrukturmassnahmen auf dem Streckennetz der Zentralbahn im Umfang von rund 26 Millionen Franken aus. Für die positive Weiterentwicklung der Zentralbahn sind die im Bundesbeschluss vorgesehene Abstellanlage in Giswil sowie die ebenfalls vorgesehenen Doppelspurausbausbauten in Alpnach, Sarnen und Dallenwil unabdingbar.

Bedeutung des Durchgangsbahnhofs Luzern
Die rasche Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern ist sowohl für die Standortattraktivität als auch für die Erreichbarkeit des Kantons Obwalden von grosser Bedeutung. Der Regierungsrat ist deshalb grundsätzlich bereit, sich an der vorgezogenen Finanzierung des Projektes Durchgangsbahnhof Luzern zu beteiligen.

Aufnahme des Projekts Grimselbahn
Der Kanton Obwalden befürwortet die Aufnahme von Finanzmitteln für die Realisierung der Grimselbahn im Ausbauschritt 2030 bzw. 2035. Der Regierungsrat attestiert diesem Projekt eine beträchtliche touristische Wertschöpfung. Sollte dereinst die Möglichkeit bestehen, ab Luzern oder Obwalden mit dem öffentlichen Verkehr zeitgerecht und ohne viele Umsteigevorgänge bis nach Zermatt oder St. Moritz und umgekehrt zu reisen, erhöht diese neue Bahnverbindung einerseits die Anzahl der Fahrgäste, die den Kanton Obwalden bereisen, und andererseits die Attraktivität der Tourismusregion Obwalden.

Vernehmlassung: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35
Die am 4. Februar 2014 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommene Vorlage zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) bildet die Finanzierungsgrundlage für die zukünftige Bahninfrastruktur. Denn seit dem 1. Januar 2016 werden der Betrieb, der Substanzerhalt und der Ausbau der Bahninfrastruktur über den neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Die jährlichen Einlagen in diesen Fonds betragen zurzeit rund fünf Milliarden Franken. Davon werden vier Milliarden Franken für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur eingesetzt, eine Milliarde Franken fliesst in den Ausbau der Bahninfrastruktur. Dieser Ausbau erfolgt im Rahmen eines langfristigen strategischen Entwicklungsprogramms der Bahninfrastruktur (STEP) und dieses Programm wiederum wird in einzelne, konkrete Ausbauschritte unterteilt. Der erste Ausbauschritt 2025 ist vom Parlament als Grundlage für die Abstimmung vom 4. Februar 2014 bereits am 21. Juni 2013 mit einem Kostenrahmen von rund 6,4 Milliarden Franken beschlossen worden. Die vorliegende Vernehmlassung betrifft den Ausbauschritt 2030 bzw. den Ausbauschritt 2035.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

Zugehörige Objekte

Name
17-82_MM_RR_Stn_Bahninfrastruktur_2030_35.pdf Download 0 17-82_MM_RR_Stn_Bahninfrastruktur_2030_35.pdf
Auf Social Media teilen