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Revision der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (IUV): Stellungnahme des Regierungsrats

18. Januar 2018
Die heute gültige Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (IUV) datiert von 1997. Auslöser für die vorliegende Revision sind die sogenannten Wanderungsverluste. In der heutigen Vereinbarung erhalten peripher gelegene Kantone von den Universitätskantonen einen Rabatt von fünf bis zehn Prozent der Kosten. Als Wanderungsverlust gelten die Ausbildungskosten für Studierende, welche nach dem Studium nicht mehr in den Herkunftskanton zurückkehren, welcher das Studium finanziert hat. Sechs Kantone (UR, VS, JU, GL, GR, TI) profitieren gemäss heute geltender Vereinbarung von einem solchen Rabatt zur Abgeltung des Wanderungsverlusts.

Dieses Rabattsystem ist problematisch. Die namentlich in der Vereinbarung genannten Kantone erhalten den Rabatt unabhängig davon, ob sie einen Wanderungsverlust zu verzeichnen haben oder nicht. Der nicht namentlich erwähnte Kanton Obwalden dagegen erhält für seinen Wanderungsverlust keinen Rabatt.

In seiner Stellungnahme an die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) begrüsst der Regierungsrat denn auch den vorgeschlagenen Systemwechsel. Neu sollen alle Kantone die gleichen Tarife bezahlen. Der Standortvorteil der Universitätskantone soll bei der Berechnung der Tarife in Form von Abzügen berücksichtigt werden.

Die revidierte IUV muss nach Ansicht des Regierungsrats jedoch die Kostenneutralität gewährleisten. Der Standortabzug der Universitätskantone soll deshalb so erhöht werden, dass die Revision kostenneutral umgesetzt werden kann.

Im laufenden Jahr rechnet der Kanton Obwalden mit rund 246 Obwaldner Studierenden an Universitäten. Er hat dafür im Budget Beiträge von rund vier Millionen Franken eingestellt, welche im Rahmen der IUV an die Hochschulkantone überwiesen werden.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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