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Finanzausgleichsbeiträge: Erstmalige Auszahlung nach neuen Bestimmungen

2. Februar 2018
Das revidierte Finanzausgleichsgesetz des Kantons Obwalden ist seit dem 1. Mai 2017 in Kraft. Vollständige Wirkung entfaltet es ab 2022. Bis dahin gelten Übergangsbestimmungen.
Die Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2017 werden erstmals nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen berechnet und ausbezahlt.

Ressourcenausgleich bewirkt Annäherung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Der Ressourcenausgleich ist ein Kernelement des neuen Finanzausgleichs. Er bezweckt eine Annäherung der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Einwohnergemeinden. Diese wird mit dem sogenannten Ressourcenindex beschrieben. Der Ressourcenindex ist ein Kennwert, er beschreibt die Steuerstärke einer Einwohnergemeinde im Vergleich mit dem Mittelwert aller Einwohnergemeinden. Angestrebt wird für jede Einwohnergemeinde ein Ressourcenindex von mindestens 85 Prozent (= mind. 85 Prozent des kantonalen Mittelwerts). Durch den Finanzfluss von den ressourcenstarken zu den ressourcenschwachen Einwohnergemeinden rücken beide Gruppen näher an den kantonalen Mittelwert heran.

Gemäss den Übergangsbestimmungen beteiligt sich der Kanton noch bis 2021 am Ressourcenausgleich. Für das Jahr 2017 stellt er 2,9 Millionen Franken bereit. Mit einem Ressourcenindex von über 95 Prozent gelten die Einwohnergemeinden Sarnen, Engelberg und Lungern ebenfalls als ressourcenstark und leisten einen Beitrag in derselben Höhe. Mit einem Ressourcenindex von unter 85 Prozent sind die Einwohnergemeinden Kerns, Alpnach und Giswil Mittel Nutzniesser dieses Ausgleichsmechanismus. Die Einwohnergemeinde Sachseln hat gegenwärtig einen Ressourcenindex von 90 Prozent. Sie befindet sich damit in der neutralen Zone (keine Ein- oder Auszahlung). Von 2022 an erfolgt die Finanzierung des Ressourcenausgleichs horizontal durch die Einwohnergemeinden alleine.

Kanton finanziert Lastenausgleich Bildung und Strukturausgleich Bevölkerung
Die Finanzierung des Lastenausgleichs Bildung ist Sache des Kantons. Ab 2022 fliessen 1,4 Prozent des Nettoertrags der Staatssteuern, mindestens jedoch 1,2 Millionen Franken in den Lastenausgleich Bildung. Dieser Mindestbetrag wird gemäss den Übergangsbestimmungen auch für das Jahr 2017 ausbezahlt. Mit Ausnahme von Sarnen und Engelberg erhalten alle Einwohnergemeinden Mittel aus dem Lastenausgleich Bildung. Die Ermittlungsgrundlage bildet ein Pauschalbetrag pro Schüler und Schulstufe, der sich auf Angaben des Bundesamts für Statistik bzw. der Schülerzahlen pro Gemeinde stützt.

Die Berechnung des Strukturausgleichs Bevölkerung richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben des Finanzausgleichsgesetzes. Der Kanton ist verpflichtet, ab 2022 2,6 Prozent des Nettoertrags der Staatssteuern in den Strukturausgleich Bevölkerung einzuzahlen, mindestens aber 2 Millionen Franken. Gemäss den Übergangsbestimmungen beträgt der feste Kantonsbetrag für das Jahr 2017 1,5 Millionen Franken. Die Einwohnergemeinden Sachseln, Giswil, Lungern und Engelberg erhalten Mittel aus diesem Ausgleichstopf.

Link: Finanzausgleichsgesetz (GDB 630.1)

Zugehörige Objekte

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18-08_MM_RR_Finanzausgleichsbeitrage_2017.pdf Download 0 18-08_MM_RR_Finanzausgleichsbeitrage_2017.pdf
Beilage_MM_RR_Finanzausgleichsbeitrage__2017.pdf Download 1 Beilage_MM_RR_Finanzausgleichsbeitrage__2017.pdf
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