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Truppenlager Glaubenberg bleibt Bundesasylzentrum bis 30. Juni 2022

28. Februar 2018
Die Nutzung des Truppenlagers Glaubenberg als Bundesasylzentrum soll ohne Unterbruch bis 30. Juni 2022 verlängert werden. Der Regierungsrat hat einer Vereinbarung mit dem Bund zugestimmt. Der Kanton Luzern übernimmt den Vollzug der Wegweisungen ab dem Bundeszentrum.
Die aktuelle Nutzung des Truppenlagers Glaubenberg als Bundesasylzentrum basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Einwohnergemeinde Sarnen. Die Vereinbarung läuft am 30. Juni 2019 aus. Mit der vom Bund beantragten Verlängerung des Betriebs um weitere drei Jahre bis Mitte 2022 wird der Kanton Obwalden neu auch ein Vereinbarungspartner. Der Einwohnergemeinderat ist mit der Verlängerung des Betriebs ebenfalls einverstanden.

Sicherheitskonzept wird aufrechterhalten
Das Bundeszentrum wird weiterhin vom Staatssekretariat für Migration (SEM) betrieben. Die Aufnahmekapazität wird mit der Neustrukturierung des Asylbereichs von heute maximal 240 Betten, welche bisher durchschnittlich nur zur Hälfte belegt waren, voraussichtlich ab März 2019 auf maximal 340 Betten erhöht. Die Gewährleistung der Sicherheit im Bundesasylzentrum und in der unmittelbaren Umgebung bleibt eine Aufgabe des Bundes. Er überträgt die Aufgabe an einen privaten Sicherheitsdienstleister. Die Hotline-Nummer für die Bevölkerung bleibt weiterhin 7 Tage / 24 Stunden in Betrieb. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit rund um den Betrieb des Bundesasylzentrums erfordert von der Kantonspolizei Leistungen. Diese werden vom Bund für die Dauer des Betriebs und bezogen auf die Bettenzahl pauschal entschädigt.

Schulpflichtige Asylsuchende erhalten Grundschulunterricht
Mit der Neustrukturierung des Asylbereichs halten sich Asylsuchende künftig länger, d. h. bis 140 Tage im Bundesasylzentrum auf. Deshalb muss der Kanton Obwalden für schulpflichtige Kinder ein Grundschulangebot im Bundesasylzentrum organisieren. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass sich die Kinder unterschiedlich lange im Bundesasylzentrum aufhalten und die Anzahl Kinder, ihr Alter, ihre schulische Vorbildung sowie ihre Sprachkenntnisse stark variieren werden. Der Grundschulunterricht und das Betreuungsangebot im Bundesasylzentrum müssen aufeinander abgestimmt werden. Der Aufwand für den Grundschulunterricht wird vom Bund entschädigt.

Kanton Luzern übernimmt Wegweisungsvollzug
Während des Betriebs des Bundesasylzentrums erhält der Kanton Obwalden eine Standortkompensation, d.h. es werden ihm vom Bund weniger Asylsuchende zugewiesen, die er selber unterbringen und betreuen muss. Grundsätzlich ist der Standortkanton eines Bundesasylzentrums auch für den Wegweisungsvollzug zuständig. Auch dafür erhält der Standortkanton weitere Kompensationen. Der Kanton Obwalden kann aufgrund seiner Grösse jedoch bereits die Standortkompensation nicht voll ausschöpfen.

Der Kanton Luzern hat sich bereit erklärt, den Wegweisungsvollzug ab dem Bundesasylzentrum Glaubenberg zu übernehmen. Im Gegenzug erhält er dafür die Kompensation im Verhältnis zur Anzahl Wegweisungsvollzüge. Die Mehrheit der Wegweisungen wird bereits heute durch den Kanton Luzern vollzogen. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt.

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