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Änderung des Bundesgesetzes über Familienzulagen: Stellungnahme Regierungsrat

2. März 2018
Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Kantonen Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen zur Stellungnahme unterbreitet.

Die Ausbildungszulagen, welche heute ab dem 16. Geburtstag ausgerichtet werden, sollen neu ab dem effektiven Ausbildungsbeginn, frühestens ab dem 15. Geburtstag ausgerichtet werden können. Diese Änderung ist für den Regierungsrat nachvollziehbar. Er ruft jedoch in Erinnerung, dass damit schweizweit zusätzliche Kosten von 16 Millionen Franken hervorgerufen werden, welche von den Familienausgleichskassen beziehungsweise den Arbeitgebern zu tragen sind.

Weiter begrüsst der Regierungsrat den Revisionsvorschlag des Bundes, arbeitslose alleinstehende Mütter während des Bezugs der Mutterschaftsentschädigung den arbeitslosen alleinstehenden Müttern gleichzustellen, welche eine Arbeitslosenentschädigung und dadurch auch Familienzulagen beziehen können.

Schliesslich ist es für den Regierungsrat aus rechtsstaatlicher Sicht angezeigt, die bis anhin gewährten Subventionen an Familienorganisationen einer expliziten gesetzlichen Grundlage im Familienzulagengesetz zuzuführen.

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18-12_MM_RR_Stellungnahme_BG_Familienzulagen.pdf Download 0 18-12_MM_RR_Stellungnahme_BG_Familienzulagen.pdf
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