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Finanzstrategie 2027+: Regierungsrat legt Massnahmenpaket dem Parlament vor

7. März 2018
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat ein Massnahmenpaket vor. Das strukturell bedingte Defizit im Finanzhaushalt von 40 Millionen Franken soll durch steuerliche Anpassungen (+14 Mio. Franken), effektive Sparmassnahmen
(-14,9 Mio. Franken) sowie durch eine einmalige Abschreibung und Anpassungen der Abschreibungssätze im Finanzhaushaltsgesetz (-11,3 Mio. Franken) beseitigt werden. Die Zusammenführung in einem Gesamtpaket ermöglicht eine Gesamtschau, schafft so Transparenz und gewährleistet eine nachhaltige Sanierung des Finanzhaushalts.
Das Massnahmenpaket wird dem Kantonsrat in Form eines Mantelerlasses zum Beschluss vorgelegt. Sämtliche Gesetzes- und Verordnungsänderungen sind im „Gesetz über die Umsetzung von Massnahmen der Finanzstrategie 2027+“ zusammengefasst. Der Regierungsrat hat den Mantelerlass Ende 2017 in eine Anhörung gegeben. Aus den Rückmeldungen wird ersichtlich, dass Gemeinden, Parteien und Interessengruppen den Handlungsbedarf einhellig anerkennen. Den Grundsatz der Vorlage, alle Massnahmen in einem Gesamtpaket zusammenzufassen, wird von der überwiegenden Mehrheit unterstützt.

Aufgrund der Stellungnahmen hat der Regierungsrat im Mantelerlass folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen:

Finanzhaushaltsgesetz: Einmalige ausserordentliche Abschreibung
Der Regierungsrat hat den Vorschlag einer Abschreibung des Anlagevermögens geprüft und für gut befunden. Im Rechnungsjahr 2018 soll eine einmalige ausserordentliche Abschreibung von rund 80 Millionen Franken vorgenommen werden. Diese Reduktion des Eigenkapitals geht mit einer jährlichen Entlastung der Erfolgsrechnung von rund 7 Millionen Franken einher. Die Massnahme reduziert ebenso wie die vorgeschlagene Senkung der Abschreibungssätze den Druck auf die Erfolgsrechnung, ist aber keine Sparmassnahme im eigentlichen Sinn.
Aufgrund dieser Entlastung fällt die notwendige Steuererhöhung tiefer aus, als ursprünglich geplant (siehe Abschnitt Steuergesetz). Die verminderten Steuereinnahmen sowie die tieferen Ausgaben haben Auswirkungen auf die Selbstfinanzierung. Der gesetzlich geforderte Selbstfinanzierungsgrad über fünf Jahre kann nicht mehr erreicht werden. Folglich schlägt der Regierungsrat eine Anpassung der Schuldenbegrenzung vor (Artikel 34 Finanzhaushaltsgesetz).

Steuergesetz: Moderate Anpassung
Die Mehreinnahmen im Bereich Steuern sollen einerseits durch eine Steuerfusserhöhung beim Kanton und andererseits durch eine Anpassung der Abzüge erzielt werden. Insgesamt rechnet der Regierungsrat mit Mehreinnahmen für den Kanton in der Höhe von 14 Millionen Franken. Hauptsächlich dafür verantwortlich sind der neue Verteiler des Steuerertrags bei den juristischen Personen (+ 1,4 Millionen Franken.), die Erhöhung des Steuerfusses von 0,3 auf 3,25 Einheiten (+ 6,9 Millionen Franken), die Vereinfachung und Reduktion der Sozialabzüge (+ 2,5 Millionen. Franken) und die Anpassung der Berufsauslagen bei den natürlichen Personen (+ 1,2 Millionen Franken).

Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz: Weiterhin überdurchschnittlich hohe IPV-Beiträge
Auf die Kompetenzverschiebung vom Kantonsrat zum Regierungsrat bezüglich Festlegung Richtprämien und Selbstbehalt wird verzichtet. Hingegen soll der in das Budget aufzunehmende Kantonsbeitrag von mindestens 8,5 Prozent wie vorgeschlagen gestrichen werden. Der Kantonsrat kann den effektiven Betrag über das Budget und über die Sozialziele steuern. Schliesslich soll zur Festlegung der Richtprämien nicht die günstigste, sondern der Durchschnitt der fünf günstigsten Kassen beigezogen werden. Das Ausgabeziel bei der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) liegt damit bei jährlich rund 16 Millionen Franken. Im Vergleich zu den Nachbarkantonen Nidwalden und Uri schütter der Kanton Obwalden immer noch überdurchschnittlich hohe Prämienverbilligungsbeiträge aus.

Einmalliger Effort – nachhaltige Wirkung
Das vorliegende Gesamtpaket ist ausgewogen. Gemeinden und Parteien haben daran mitgewirkt. Die Massnahmen auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite halten sich in die Waage. Die Sparmassnahmen werden auf viele Aufgaben und Leistungen und damit auf zahlreiche Schultern verteilt. Die Erhöhung der Steuersätze ist im Vergleich zu den in den vergangenen zehn Jahren vorgenommenen Steuersenkungen moderat. Der Kanton Obwalden zählt damit weiterhin zu den attraktiven Wohn- und Unternehmensstandorten. Das Gesamtpaket stellt einen einmaligen Effort dar. Die Erfolgsrechnung des Kantons kann nachhaltig ausgeglichen gestaltet werden und der Kanton bleibt ein verlässlicher und handlungsfähiger Partner.

Zeitplan und weiteres Vorgehen
Der Kantonsrat wird das „Gesetz über die Umsetzung von Massnahmen der Finanzstrategie 2027+“ am 26. April 2018 sowie am 24. / 25. Mai 2018 beraten. Die Bevölkerung wird am 23. September 2018 über die Vorlage abstimmen können.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

Zugehörige Objekte

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18-14_MM_RR_FiStra_2027__KR_Mantelerlass.pdf Download 0 18-14_MM_RR_FiStra_2027__KR_Mantelerlass.pdf
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