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Etappe 2 Sachplanverfahren geologische Tiefenlager: Stellungnahme Regierungsrat

12. März 2018
Der Regierungsrat beantragt dem Bundesrat, das Standortgebiet Wellenberg nicht als Reserveoption für ein geologisches Tiefenlager im Sachplanverfahren zu behalten, sondern aus der Liste der Festlegungen zu streichen.
Der Bundesrat hat dem Regierungsrat den Ergebnisbericht zu Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager zur Vernehmlassung unterbreitet. In seiner Stellungnahme schliesst sich der Regierungsrat grundsätzlich der Haltung des Ausschusses der Kantone (AdK) an. In Ergänzung dazu wiederholt er seine Bedenken bezüglich des Standortgebiets Wellenberg, die er bereits im Rahmen der Anhörung zu Etappe 1 im Jahr 2010 geäussert hat und die inzwischen von diversen Fachgremien bestätigt worden sind.

Geologische Unsicherheiten
Bei den im Gebiet Wellenberg vorkommenden Mergel-Formationen handelt es sich um komplex tektonisch verfaltete, tonreiche Gesteine. Das Vorkommen grösserer Fremdgesteinsschollen kann nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere bei kalkigen Fremdeinschlüssen besteht die Möglichkeit, dass im Lauf der Zeit neue Wasserfliesswege gebildet werden, welche die Langzeitsicherheit des Tiefenlagers beeinträchtigen könnten. Ausserdem liegt der Wellenberg im tektonisch stark beanspruchten frontalen Bereich der Alpen, wo Bewegungen im Zusammenhang mit der noch heute andauernden Gebirgsbildung direkte Einwirkungen auf den Lagerstandort hätten.

Nagra bestätigt eindeutige Nachteile
Im Januar 2015 reichte die Nagra ihre Standortvorschläge für die Weiterbearbeitung im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager beim Bund ein. Gemäss Beurteilung der Nagra erfüllt das Standortgebiet Wellenberg grundsätzlich die hohen geologischen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Sachplanes für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen. Trotzdem schlug die Nagra vor, das Standortgebiet Wellenberg nicht weiter zu untersuchen bzw. zurückzustellen, da es im Vergleich zu den Standorten in der Nordschweiz eindeutige Nachteile aufweise. Dieser Rückstellungsvorschlag wurde anschliessend durch alle Prüfbehörden und weiteren Experten eindeutig unterstützt.

Behinderung touristische Entwicklung
Der Regierungsrat verweist zudem auf den Umstand, dass der Verbleib des Wellenbergs im Sachplanverfahren die Entwicklungsmöglichkeiten namentlich des Tourismusortes Engelberg sowie des Raumes Nidwalden (Vierwaldstättersee, Bürgenstock, Stanserhorn, Emmetten-Beckenried) beeinträchtigt, weil Investoren wie auch Touristen angesprochen auf den Zusammenhang mit der Thematik Lagerung radioaktiver Abfälle mit Zurückhaltung reagieren.

Wellenberg soll auch keine Reserveoption sein
Der Regierungsrat beantragt dem Bund deshalb erneut, das Standortgebiet Wellenberg im Rahmen der Etappe 2 nicht als Reserveoption für ein geologisches Tiefenlager im Sachplanverfahren zu behalten und es aus der Liste der Festlegungen zu streichen.

Link: Sachplan geologische Tiefenlager, Ergebnisbericht zu Etappe 2: Stellungnahme

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