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Steuervorlage 17: Der Regierungsrat gibt erste Eckwerte zur geplanten Umsetzung bekannt

22. März 2018
Die heutigen Regelungen für kantonale Statusgesellschaften werden international nicht mehr akzeptiert. Aus diesem Grund sind neue steuerliche Massnahmen nötig, welche mit der geplanten Steuervorlage 17 (SV17) eingeführt werden sollen. Mit den Massnahmen sollen die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz gestärkt und die Steuereinnahmen insbesondere auch auf Kantonsebene sichergestellt werden. Der Regierungsrat hat über eine mögliche Umsetzung dieser Massnahmen im Kanton Obwalden beraten.
Die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage ist auch für den Kanton Obwalden wichtig: Die darin enthaltenen Instrumente und Massnahmen dienen dazu, weiterhin ein attraktiver Standort für Unternehmen zu bleiben. Der Regierungsrat plant bei der Umsetzung der Steuervorlage folgende Eckwerte:
MassnahmenGeschätzte Mehr- und Mindereinnahmen
Die Gewinnsteuerbelastung soll im Rahmen der SV 17 nicht verändert werdenkeine
Die Einführung einer Patentbox mit
einer Ermässigung von 80%
nicht quantifizierbar
Zusätzlicher Forschungs- und
Entwicklungsabzug von 50%
-0.1 Mio. Fr.
Entlastungsbegrenzung: Steuerliche
Ermässigung durch Abzüge bei maximal 70%
nicht quantifizierbar
Senkung Kapitalsteuer-2.7 Mio. Fr.
Anpassung der Dividendenbesteuerung bei natürlichen Personen mit qualifizierenden Beteiligungen auf 70%+2.0 Mio. Fr.
Möglichkeit einer steuerfreien Aufdeckung stiller Reserven (Step-up) bei Austritt aus kantonalem Steuerstatus-0.1 Mio. Fr.
Erhöhung Kantonsanteil an Direkten Bundessteuer+2.7 Mio. Fr.
Total+1.8 Mio. Fr.


Bei diesen ersten Eckwerten orientiert sich der Regierungsrat jeweils an den in der Vorlage momentan vorgesehenen Minimalwerten zur Besteuerung bzw. den Maximalwerten für Abzüge. Er rechnet mit Mehreinnahmen im Rahmen von rund 1.8 Millionen Franken durch die Umsetzung der Massnahmen.

Wird die SV17 angenommen, ist ein Inkrafttreten der Massnahmen für das Jahr 2020 geplant.

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18-18_MM_RR_Stn_Steuervorlage_17.pdf Download 0 18-18_MM_RR_Stn_Steuervorlage_17.pdf
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