Kopfzeile

Inhalt

Vollanschluss Alpnach Süd: Projektkredit an Kantonsrat verabschiedet

27. April 2018
Der Ausbau des Halbanschlusses der N8 Alpnach Süd zu einem Vollanschluss soll zusammen mit den vorgesehenen flankierenden Massnahmen eine massgebliche Entlastung des Dorfes Alpnach vom Durchgangsverkehr bewirken. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat für zwei Projektteile einen Kredit von 600 000 Franken. Vorbehalten ist eine Beteiligung der Einwohnergemeinde Alpnach.
Teilprojekt Vollanschluss N8 liegt in Zuständigkeit des Bundes
Die Ergänzung des bestehenden Halbanschlusses der N8 im Bereich Alpnach Süd mit einer Zufahrt Richtung Luzern sowie einer Ausfahrt Richtung Sarnen inklusive die zugehörigen Lärmschutzmassnahmen werden vom Bund finanziert und realisiert. Derzeit läuft für das Genehmigungsverfahren für das Ausführungsprojekt. Um die angestrebte Entlastung des Alpnacher Dorfes vom Durchgangsverkehr sicherzustellen, verlangt der Bund zwingend flankierende Massnahmen.

Kanton realisiert Teilprojekt Kreisel Industrie
Durch die Verkehrsumlagerung von der Brünigstrasse (Dorfdurchfahrt) auf die N8 wird der Verkehr auf der Hofmättelistrasse markant zunehmen. Deswegen muss die Kapazität der Kreuzung Hofmättelistrasse – untere Gründlistrasse – Industriestrasse erhöht und es müssen Sicherheitsmassnahmen für den Langsamverkehr getroffen werden. Das Teilprojekt besteht aus der Realisierung eines Kreisels sowie zweier Übergänge für Fussgänger mit Schutzinseln. Die Kosten für dieses Teilprojekt betragen 920 000 Franken. Sie werden je zur Hälfte vom Kanton und der Einwohnergemeinde Alpnach getragen. Der Kanton hat die Federführung bei diesem Teilprojekt inne.

Einwohnergemeinde Alpnach setzt flankierende Massnahmen um
Die Einwohnergemeinde Alpnach sieht Massnahmen zur Sicherstellung der angestrebten Verkehrsentlastung des Dorfes vor. Für Lastwagen wird ein Durchfahrtsverbot signalisiert. Da die direkte Fahrt mit dem Auto durch das Dorf zum bestehenden Anschluss Alpnach Nord rund 800 Meter kürzer und ca. 25 Sekunden schneller ist, wird der Durchfahrtswiderstand mit einer Temporeduktion (Tempo 30) erhöht. Um die Temporeduktion erkennbar zu machen, sind bauliche Massnahmen vorgesehen. Diese bestehen aus vertikalen Versätzen (keine Schwellen) und aus grossflächigen Markierungen. Auch ist ein eingefärbter Belag im Dorfzentrum, Bepflanzungen, zwei Eingangstore beim Kreisel Hofmätteli und beim nördlichen Dorfeingang und einige Trottoirüberfahrten der Seitenstrassen vorgesehen. Die Breite der Brünigstrasse bleibt unverändert. Auch die Fussgängerstreifen bleiben. Zuständig für dieses Teilprojekt ist die Einwohnergemeinde Alpnach. Von den erwarteten Kosten von 605 000 Franken übernimmt der Kanton die Hälfte der Markierungs- und Signalisationskosten sowie die „Ohnehinkosten“, das heisst die Kosten, welche im Rahmen einer Sanierung der Kantonsstrasse sowieso anfallen würden. Auf dieser Grundlage beträgt der Kostenanteil des Kantons 140 000 Franken.

Umsetzung nur in Form von Gesamtprojekt
Der Vollanschluss wird nur realisiert, wenn alle Projektteile von Bund, Kanton und Gemeinde bewilligt sind und die Finanzierung gesichert ist. Der Kantonsrat ist für die Freigabe des Kantonsanteils von 600 000 Franken zuständig. Für den Kostenanteil der Einwohnergemeinde Alpnach wird im Juni 2018 eine kommunale Abstimmung durchgeführt. Die Realisierung ist frühestens im Jahr 2020 möglich.

Der Kantonsrat wird das Geschäft am 24. / 25. Mai 2018 beraten.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

Zugehörige Objekte

Name
18-21_MM_RR_KR_Vollanschluss_Alpnach_Sud.pdf Download 0 18-21_MM_RR_KR_Vollanschluss_Alpnach_Sud.pdf
Projektubersicht_Vollanschluss_Alpnach_Sud.JPG Download 1 Projektubersicht_Vollanschluss_Alpnach_Sud.JPG
Auf Social Media teilen