Kopfzeile

Inhalt

Revision kantonaler Richtplan Obwalden 2019: Öffentliche Mitwirkung

3. Mai 2018
Im Kanton Obwalden muss der kantonale Richtplan revidiert werden. Der neue Richtplan liegt im Entwurf vor und wurde vom Regierungsrat zur öffentlichen Mitwirkung und Vorprüfung durch den Bund verabschiedet. Der kantonale Richtplan ist das Hauptinstrument der kantonalen Raumordnungspolitik und auf einen Zeithorizont von 15 – 20 Jahren ausgerichtet.
Globale, nationale, regionale sowie lokale Entwicklungen und Trends, aber auch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern eine Revision des heute gültigen kantonalen Richtplans 2006 – 2020. Der Regierungsrat hat den Entwurf des revidierten kantonalen Richtplans beraten und zur öffentlichen Mitwirkung sowie zur Vorprüfung durch den Bund freigegeben.

Via Webseite Stellung nehmen
Die öffentliche Mitwirkung wird am Montag, 7. Mai 2017 eröffnet und dauert 90 Tage. Alle notwendigen Dokumente liegen beim Bau- und Raumentwicklungsdepartement und bei den Gemeindeverwaltungen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage https://richtplan.ow.ch abrufbar. Die Homepage ermöglicht es allen Interessierten, via Internet auf einfache, benutzerfreundliche Weise zu den aufgelegten Dokumenten Stellung zu beziehen und Vorschläge für die weitere Entwicklung des Richtplanentwurfs einzureichen.

Nach Abschluss des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens werden alle Eingaben ausgewertet und der Entwurf des revidierten Richtplans überarbeitet. Nach Erlass und Genehmigung durch Regierungsrat und Kantonsrat wird die so bereinigte Fassung dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Mit der Genehmigung des Bundesrats wird der kantonale Richtplan behördenverbindlich.

Standortvorteile ausbauen
Mit der Überarbeitung seines Richtplans erfüllt der Kanton Obwalden nicht nur die Vorgaben des Bundes, er nutzt gleichzeitig auch die Chance, seine Stärken als Wohn-, Arbeits- und Tourismusstandort nachhaltig weiterzuentwickeln. Es gilt, die vielen Qualitäten und Ressourcen, über die der Kanton verfügt, sichtbar zu machen und die Standortvorteile weiter auszubauen. Der Richtplan benennt die nötigen Schritte,
  • die Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und spezifischen Stärken als Zentrum (Sarnen), zentrumsnahe Gemeinden (Alpnach, Kerns und Sachseln), ländliche Gemeinden (Giswil und Lungern) und touristische Schwerpunktgemeinde (Engelberg) weiterzuentwickeln;
  • durch eine Siedlungsentwicklung nach innen attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte zu schaffen und die Qualitäten der bestehenden Siedlungs- und Landschaftsstrukturen zu erhalten, aber auch wieder gezielte Erweiterungen des Siedlungsgebiets zu ermöglichen;
  • die Nutzung der verschiedenen Verkehrsmittel spezifisch zu stärken und die guten Verbindungen innerhalb des Kantons und zu den Nachbarn gezielt zu erhalten und wo nötig auszubauen;
  • die verschiedenen Identitäten der einmaligen Obwaldner Tal-, Hügel- und Berglandschaft zu schützen und zu stärken;
  • die nachhaltige Weiterentwicklung des Intensivtourismus und des sanften Tourismus an den internationalen Destinationen und im ganzen Kanton zu ermöglichen.

Obwalden kann so optimale Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für Bevölkerung und Wirtschaft bieten:
  • Für Bewohnerinnen und Bewohner sollen in ausreichendem Mass sowohl attraktiver Wohnraum mit guter Versorgung und Erschliessung wie auch Möglichkeiten zu Freizeitaktivitäten zur Verfügung gestellt werden.
  • Für Unternehmungen sollen an gut erschlossenen Lagen Entwicklungsraum und attraktive Niederlassungsmöglichkeiten für Beschäftigte angeboten werden, die eine Sicherung der Langfristperspektiven ermöglichen.
  • Die Gemeinden erhalten ein wichtiges Werkzeug für ihre zukünftigen Planungen und Projekte.
 
Kantonaler Richtplan
Der Richtplan definiert die angestrebte Raumentwicklung für den Kanton in den nächsten 15 – 20 Jahren. Er zeigt in einer Raumentwicklungsstrategie die generelle Ausrichtung und präzisiert die Aussagen für die einzelnen raumrelevanten Themen. Pro Sachbereich werden die Ausganglage sowie behördenverbindlich strategische Festlegungen, Handlungsanweisungen für die Umsetzung und Objekte definiert. Der Richtplan koordiniert nicht nur die verschiedenen raumrelevanten Sachbereiche, sondern auch die verschiedenen Planungsbehörden von Bund, Kanton und Gemeinden.

Zugehörige Objekte

Name
18-23_MM_RR_Revision_kantonaler_Richtplan.pdf Download 0 18-23_MM_RR_Revision_kantonaler_Richtplan.pdf
Auf Social Media teilen