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Nachtrag zum Gastgewerbegesetz zuhanden Kantonsrat verabschiedet

7. Mai 2018
Der Regierungsrat hat eine Revision des Gastgewerbegesetzes aufgrund der Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren angepasst und zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Hauptinhalte der Vorlage bilden die Präzisierung der Bewilligungspflicht und der Voraussetzungen für die Erteilung der Gastwirtschaftsbewilligung.
Die Revision geht auf einen Vorstoss des Sachsler Kantonsrats Walter Küchler (SVP) zurück. Um die Qualität in Gastwirtschafts- und gastgewerblichen Betrieben hochzuhalten, verlangt er präzisere Vorgaben für die Erlangung einer Gastwirtschaftsbewilligung. Mit der frühzeitigen Einberufung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen von Gastro Obwalden, Tourismusorganisationen, Bauernverband, Einwohnergemeinden und Korporationen, stellte das federführende Volkswirtschaftsdepartement den Einbezug der Direktbetroffenen in den Gesetzgebungsprozess sicher. In der Vernehmlassung wurde die Revision denn auch grundsätzlich begrüsst, allerdings – so der Tenor – müssten Überregulierungen vermieden werden.

Gemeinden stellen Gastgewerbebewilligungen aus
Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat der Regierungsrat die Vorgaben für die Erteilung und den Entzug von Gastgewerbebewilligungen angepasst. Die Einwohnergemeinden sollen weiterhin diese Bewilligungen ausstellen und auch für die Aufsicht zuständig sein. Eine über das Gebiet der Einwohnergemeinde hinausgehende Bewilligung sei nicht praktikabel und könne zu Zuständigkeitskonflikten führen, wurde in der Vernehmlassung moniert. Gemäss der an den Kantonsrat verabschiedeten Fassung des Gastgewerbegesetzes ist eine Bewilligung für einen oder mehrere Nebenbetriebe deshalb auf Standorte in derselben Einwohnergemeinde zu beschränken. An wen die Bewilligungs-, Massnahme- und Auflagekompetenzen innerhalb der Gemeinde übertragen werden, soll in der Gemeindegesetzgebung festgehalten werden.

Regelung für Alkohol- und Tabakabgabe
Neu sollen die Abgabe von Alkohol- wie auch von Tabakprodukten an derselben Stelle im Gastgewerbegesetz geregelt werden. Der Regierungsrat erachtet diese Zusammenführung als sinnvoll und folgt damit einer Anregung aus der Vernehmlassung.

Vorlage Betreibungsregisterauszug sinnvoll
Die Einwohnergemeinden haben in der Vernehmlassung beantragt, dass künftig vor der Erteilung einer Bewilligung geprüft wird, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin den Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich nachkommt oder nicht. In der Praxis habe sich gezeigt, dass Lohnzahlungen oftmals unregelmässig oder überhaupt nicht ausgerichtet und die Sozialversicherungsbeiträge zum Schaden der Mitarbeitenden nicht einbezahlt werden, wenn bereits Betreibungen vorliegen. Um diesem Missstand vorzubeugen, soll eine Antragstellerin oder ein Antragsteller künftig einen aktuellen Betreibungsregisterauszug der Wohnsitzgemeinde vorlegen müssen.

Link: Nachtrag zum Gastgewerbegesetz

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