Botschaft betreffend Überprüfung und Anpassung Bildungsgesetz: Verabschiedung zuhanden Kantonsrat
Aufgabenteilung konsequent anwenden
Einhellig bestätigt, wird die heute geltende Aufgabenteilung im Bildungsbereich zwischen Kanton und Gemeinden. Aufgrund der deutlich ablehnenden Stellungnahmen verzichtet der Regierungsrat auf die vorgeschlagene Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Evaluation der Führung, Qualitätssicherung und -entwicklung sowie der Aufsicht im Volksschulbereich. Die konsequente Aufgabenteilung gebietet es nach Ansicht des Regierungsrats jedoch auch, dass die Einwohnergemeinden die Weiterbildung der Volksschullehrpersonen und damit ihrer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, finanzieren. Er hält deshalb an der vorgeschlagenen Kostenverlagerung fest.
Unter diesem Aspekt und im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Einwohnergemeinden müssten richtigerweise auch die Kosten für das Untergymnasium von den Einwohnergemeinden übernommen werden. Der Regierungsrat ist aber bereit, diese Kosten vorderhand weiterhin zu tragen.
Arbeitsgruppe soll sich mit Anstellungsbedingungen befassen
Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung schlägt der Regierungsrat weiter einige kleinere Anpassungen in verschiedenen Themenbereichen vor, die dem Motionsanliegen einer administrativen und finanziellen Entlastung Rechnung tragen. So soll beispielsweise die Bildungskommission aufgehoben oder das Schulangebote auf der Sekundarstufe II überprüft werden. Als Konsequenz aus der Vernehmlassung, in der viele Befragte bei unterschiedlichen Aspekten der Anstellungsbedingungen (z.B. Pflichtstundenzahl, Altersentlastung, Lohn) einen Handlungsbedarf orten, will der Regierungsrat im Rahmen eines eigenen Projekts das Bildungs- und Kulturdepartement sowie das Personalamt beauftragen, gemeinsam mit den Gemeinden die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen grundsätzlich zu diskutieren und Änderungen der Lehrpersonenverordnung vorzuschlagen.
Der Kantonsrat wird das Geschäft am 24. / 25. Mai 2018 beraten.
Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat
Zugehörige Objekte
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