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Botschaft betreffend Überprüfung und Anpassung Bildungsgesetz: Verabschiedung zuhanden Kantonsrat

8. Mai 2018
In der Vernehmlassung ist die Auslegeordnung des Obwaldner Bildungswesens als umfassend, vollständig und informativ gewürdigt worden. Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden habe sich bewährt. Der Kanton soll weiterhin die Kosten für das Untergymnasium tragen.
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, das vom 15. September 2017 bis 13. Januar 2018 dauerte, sind insgesamt 21 Stellungnahmen eingereicht worden. Die Mehrzahl beurteilt den Bericht als detaillierte, vielschichtige Situationsanalyse. Der Motionsauftrag sei erfüllt und es bestehe kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

Aufgabenteilung konsequent anwenden
Einhellig bestätigt, wird die heute geltende Aufgabenteilung im Bildungsbereich zwischen Kanton und Gemeinden. Aufgrund der deutlich ablehnenden Stellungnahmen verzichtet der Regierungsrat auf die vorgeschlagene Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Evaluation der Führung, Qualitätssicherung und -entwicklung sowie der Aufsicht im Volksschulbereich. Die konsequente Aufgabenteilung gebietet es nach Ansicht des Regierungsrats jedoch auch, dass die Einwohnergemeinden die Weiterbildung der Volksschullehrpersonen und damit ihrer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, finanzieren. Er hält deshalb an der vorgeschlagenen Kostenverlagerung fest.

Unter diesem Aspekt und im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Einwohnergemeinden müssten richtigerweise auch die Kosten für das Untergymnasium von den Einwohnergemeinden übernommen werden. Der Regierungsrat ist aber bereit, diese Kosten vorderhand weiterhin zu tragen.

Arbeitsgruppe soll sich mit Anstellungsbedingungen befassen
Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung schlägt der Regierungsrat weiter einige kleinere Anpassungen in verschiedenen Themenbereichen vor, die dem Motionsanliegen einer administrativen und finanziellen Entlastung Rechnung tragen. So soll beispielsweise die Bildungskommission aufgehoben oder das Schulangebote auf der Sekundarstufe II überprüft werden. Als Konsequenz aus der Vernehmlassung, in der viele Befragte bei unterschiedlichen Aspekten der Anstellungsbedingungen (z.B. Pflichtstundenzahl, Altersentlastung, Lohn) einen Handlungsbedarf orten, will der Regierungsrat im Rahmen eines eigenen Projekts das Bildungs- und Kulturdepartement sowie das Personalamt beauftragen, gemeinsam mit den Gemeinden die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen grundsätzlich zu diskutieren und Änderungen der Lehrpersonenverordnung vorzuschlagen.

Der Kantonsrat wird das Geschäft am 24. / 25. Mai 2018 beraten.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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