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Verlängerung Mutterschaftsentschädigung: Stellungnahme des Regierungsrats

7. Juni 2018
Der Regierungsrat unterstützt eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes, die für Fälle, in denen ein Neugeborenes länger als drei Wochen im Spital verbleiben muss, eine länger andauernde Mutterschaftsentschädigung vorsieht.
Die Revisionsvorlage geht auf eine Motion der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats zurück. Gemäss geltendem Recht kann die Mutter bei einem mehr als dreiwöchigen Spitalaufenthalt des neugeborenen Kindes zwar einen Aufschub der Mutterschaftsentschädigung gemäss Erwerbsersatzgesetz und somit auch des Mutterschaftsurlaubs beantragen. Während der Dauer dieses Aufschubs sieht das geltende Erwerbsersatzgesetz jedoch keine Leistungen vor, und auch keine andere soziale oder private Versicherung vermag eine ausreichende Deckung zu garantieren. Für die betroffenen Frauen stellt sich in dieser Situation die Frage der Lohnfortzahlung umso mehr, als das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vorsieht, dass Mütter während acht Wochen nach der Niederkunft nicht beschäftigt werden dürfen.

Um diese Lücke zu schliessen, schlägt der Bundesrat vor, im Erwerbsersatzgesetz den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung im Falle der Hospitalisierung des Neugeborenen um 56 Entschädigungstage zu verlängern. In seiner Stellungnahme zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern unterstützt der Regierungsrat diesen Vorschlag des Bundesrats. Er erachtet die Beschränkung von 56 Taggeldern als angemessen, weil mit dieser Frist die allermeisten Fälle abgedeckt werden können. Ebenso begrüsst der Regierungsrat die Lösung einer Taggeldversicherung, weil sie insgesamt günstiger ist als eine Verankerung der Lohnfortzahlungspflicht im Obligationenrecht und sie zudem den Vorteil bietet, dass sie auch für selbstständig erwerbende Frauen gilt und nicht ausschliesslich durch den Arbeitgeber getragen werden muss.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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18-33_MM_RR_Stn_Erwerbsersatz_Mutterschaft.pdf Download 0 18-33_MM_RR_Stn_Erwerbsersatz_Mutterschaft.pdf
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