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Regierungsrat knüpft zweiten Beitrag an ausgewählte EU-Staaten an Bedingungen

28. Juni 2018

Die Schweiz hat seit 2007 über 250 Projekte in Staaten unterstützt, die nach 2004 der Europäischen Union (EU) beigetreten sind. Der Bund erachtete diesen finanziellen Beitrag als eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Prosperität in Europa. An diesen Zielen sei letztlich auch die Schweiz interessiert. Nun beantragt der Bund einen zweiten Beitrag. Während den nächsten zehn Jahren soll die Schweiz jährlich rund 130 Millionen Franken zugunsten derselben 13 Länder auszahlen.

Der Regierungsrat betont in seiner Stellungnahme an den Bund das grundsätzliche Interesse des Kantons Obwalden, den Wohlstand in der Schweiz langfristig zu sichern und dies im Rahmen eines sicheren, stabilen und prosperierenden Europas. Den zweiten Kohäsionsbeitrag an ausgewählte EU-Staaten lehnt der Regierungsrat indes aus zwei Gründen ab:

  • In den über 250 unterstützten Projekten konnten die Ziele grossmehrheitlich erreicht oder gar übertroffen werden. Für den Regierungsrat stellt sich konsequenterweise die Frage, weshalb angesichts dieses Erfolgs ein zweiter Beitrag überhaupt notwendig wird. Er gibt auch zu bedenken, dass der Bund in seinem begleitenden Bericht offenlässt, wie die wenigen Projekte, die noch nicht am gesteckten Ziel angelangt sind, zu Ende geführt werden sollen.
  • Der zweite Kohäsionsbeitrag soll wie bereits der erste autonom gewährt werden, eine direkte Verknüpfung mit anderen Dossiers ist nicht vorgesehen. Dieses Vorgehen ist aus Sicht des Regierungsrats nicht nachvollziehbar. Aus strategischen Gründen erachtet es der Regierungsrat als zentral, dass die Schweiz die Verteilung von finanziellen Mittel an die EU – insbesondere in dieser doch erheblichen Grössenordnung – an Bedingungen knüpft. Nur wenn seitens der EU ein gewisses Entgegenkommen (z.B. Börsenzugang oder Stromabkommen etc.) sichtbar wird, soll die Zahlung erfolgen.

Nach Meinung des Regierungsrats ist es zwingend, dass seitens der EU zuerst verbindliche Zusagen für die Lösung von offenen Problemen erfolgen, bevor über die Gewährung eines Beitrages von über 1 Milliarde Franken befunden werden soll.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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