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Risikoaktivitätenverordnung: Stellungnahme des Regierungsrats

4. Juli 2018

In seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) begrüsst der Regierungsrat den Entwurf der Totalrevision der Risikoaktivitätenverordnung.

Gemäss der neuen Verordnung handelt ein Anbieter dann gewerbsmässig und untersteht der Risikoaktivitätengesetzgebung, wenn er auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Entgelt erzielt. Die Höhe des Entgelts ist nicht mehr massgebend.

Neu müssen Angehörige der EU oder von EFTA-Staaten, die ihre Berufsqualifikation nicht in der Schweiz erworben haben, jedoch im Rahmen einer Dienstleistungserbringung in der Schweiz erwerbstätig sein wollen, vor Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz ihre Meldepflicht beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erfüllen.

Beide Neuerungen erleichtern den Vollzug der Kantone.

Schliesslich begrüsst der Regierungsrat, dass in den vergangenen Jahren aufgekommene neue Risikoaktivitäten (z.B. Klettern, Wandern in schwierigem Gelände, Wildwasseraktivitäten) in der Revision angemessen berücksichtigt werden und im Bereich spezifische Ausbildungen und neue Zertifizierungsgrundlagen sinnvolle Ergänzungen sowie hilfreiche Präzisierungen vorgesehen sind.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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18-38_MM_RR_Stn_Risikoaktivitatenverordnung.pdf Download 0 18-38_MM_RR_Stn_Risikoaktivitatenverordnung.pdf
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