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Obwalden unterstützt Optimierung des NFA in Form eines integralen Gesamtpakets

5. Juli 2018
Der Kanton Obwalden trägt die vorgeschlagene Optimierung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Form eines integralen Gesamtpakets mit und schliesst sich grundsätzlich der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen an.

Das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Kantone eingeladen, zum Wirksamkeitsbericht 2016 bis 2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und den Kantonen (NFA) Stellung zu beziehen. Obwalden zählt seit 2018 zu den ressourcenstarken Kantonen. Der Kanton zahlt damit in den Ressourcenausgleich ein. Gleichzeitig hat er den Anspruch auf den Härteausgleich verloren. Aufgrund seiner Lage erhält Obwalden jedoch weiterhin Mittel des geografisch-topographischen Lastenausgleichs (GLA).

Kompromiss aus föderaler Sicht zentral

Eine Optimierung des Finanzausgleichs ist unabdingbar, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an das EFD fest. Obwalden schliesst sich in weiten Teilen der konsolidierten Stellungnahme der Konferenz der Kantone (KdK) an. Diese hat sich in langwierigen und umfassenden Diskussionen auf einen Kompromiss geeinigt, der von der Mehrzahl der Kantone getragen wird. Dieser Konsens ist aus föderaler Sicht zentral. Der Kanton Obwalden ist bereit, die vorgeschlagene Optimierung in Form eines integralen Gesamtpakets mitzutragen. Sollten jedoch einzelne Elemente aus dem Gesamtpaket gestrichen oder verändert werden, müsste der Kanton Obwalden, eine Neubeurteilung vornehmen und seine Zustimmung gegebenenfalls widerrufen.

Ausgleichssumme soll nach technischen Kriterien bestimmt werden

Der Kanton Obwalden begrüsst insbesondere, dass in Zukunft die Ausgleichssumme nicht mehr nach politischen, sondern nach technischen Kriterien bestimmt wird. Er erwartet jedoch, dass der Bund im Rahmen des vierten Wirksamkeitsberichts 2020 bis 2025 die Wirkungen des Systemwechsels umfassend prüft. Eine Verlängerung der Berichterstattungsperiode auf sechs Jahre lehnt der Regierungsrat ab. Aufgrund der Tatsache, dass die finanzielle Entwicklung für Obwalden nach dem Jahr 2021 nicht abschätzbar ist und auch eine eventuelle Aufhebung des Härteausgleiches mit einem Wirkungsbericht zusammenhängt, soll an der vierjährigen Berichtsperiode festgehalten werden.

Verwendung freiwerdende Bundesmittel

Was die freiwerdenden Bundesmittel betrifft, ist der Kanton Obwalden im Sinne des Kompromisses einverstanden, dass eine Hälfte dauerhaft in den soziodemografischen Lastenausgleich fliesst und die zweite Hälfte zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Optimierung des Finanzausgleichs für die Dauer von vier Jahren zugunsten der ressourcenschwachen Kantone verwendet wird. Die Berechnung des Anteils der ressourcenschwachen Kantone hat dabei jährlich neu zu erfolgen, daran hält der Regierungsrat fest. Der Anteil soll allen ressourcenschwachen Kantonen des betreffenden Jahres zugutekommen.

Weiterer Handlungsbedarf gegeben

Der nationale Finanzausgleich hat sich im Grossen und Ganzen bewährt. Allerdings besteht weiterhin Reformbedarf. Nach Ansicht des Regierungsrats ist insbesondere der Anreiz für ressourcenschwache Kantone zu erhöhen, ihre Ressourcenstärke zu verbessern.

Stellungnahme des Regierungsrats: Wirksamkeitsbericht 2016 bis 2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

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18-40_MM_RR_Wirksamkeitsbericht_NFA.pdf Download 0 18-40_MM_RR_Wirksamkeitsbericht_NFA.pdf
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