Kopfzeile

Inhalt

Regierungsrat begrüsst Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes

6. Juli 2018

Das Natur- und Heimatschutzgesetz hat zum Ziel, geschützte Ortsbilder, Baudenkmäler und Landschaften von nationaler Bedeutung ungeschmälert zu erhalten. Bauliche Eingriffe bei der Erfüllung einer Bundesaufgabe sind in diesen geschützten Gebieten und Ortschaften nur möglich, wenn Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung dies rechtfertigen.

Eine Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) soll nun die Stellung der Kantone stärken, in dem die Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Objekte von nationaler Bedeutung und dem Nutzen der vorgeschlagenen Projekte auch für kantonale Vorhaben zulässig sein soll.

Der Regierungsrat unterstützt diesen Vorschlag. In seiner Stellungnahme zuhanden der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats hält der Regierungsrat fest, dass die heutige Regelung immer wieder auf grundsätzlichen Widerstand stösst, beispielsweise im Moor- oder Auenschutz. Die Bevölkerung, die kommunalen und kantonalen Behörden haben heute im Einzelfall kaum Einfluss auf die konkrete Umsetzung der Schutzbestimmungen.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des NHG können berechtigte kantonale Interessen in einer Gesamtabwägung berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird aber an den hohen Anforderungen an Eingriffe in Objekte von Bundesinventaren festgehalten.

Stellungnahme des Regierungsrats: Parlamentarische Initiative Joachim Eder „Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin“ (12.402)

Zugehörige Objekte

Name
18-41_MM_RR_Stn_Parl_Initiative_Natur-_und_Heimatschutzkommission.pdf Download 0 18-41_MM_RR_Stn_Parl_Initiative_Natur-_und_Heimatschutzkommission.pdf
Auf Social Media teilen