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Gesetz über die Umsetzung von Massnahmen der Finanzstrategie 2027+: Abstimmungserläuterungen des Regierungsrats

23. August 2018
Am 23. September 2018 gelangt im Kanton Obwalden das Gesetz über die Umsetzung von Massnahmen der Finanzstrategie 2027+ an die Urne. In der Abstimmungsvorlage sind die gesetzlichen Grundlagen eines Massnahmenpakets zusammengefasst, das den Staatshaushalt um jährlich 40 Millionen Franken entlastet und nachhaltig stabilisiert. Der Regierungsrat, eine deutliche Mehrheit des Kantonsrats sowie die Einwohnergemeinden empfehlen ein Ja zur Vorlage. Die Abstimmungserläuterungen werden in diesen Tagen versandt.

Der Kanton Obwalden hat in den vergangenen 15 Jahren eine tiefgreifende Entwicklung durchlaufen. Er zählt heute zu den attraktivsten Wirtschafts- und Wohnstandorten der Schweiz. Mit einem Ja zum Gesetz über die Umsetzung von Massnahmen der Finanzstrategie 2027+ stellt die Obwaldner Bevölkerung am 23. September 2018 die Weichen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung ihres Kantons.

Die Bevölkerung des Kantons Obwalden wächst, die Anzahl Arbeitsplätze nimmt kontinuierlich zu. Motor dieser positiven Entwicklung ist die seit 2005 konsequent verfolgte Steuerstrategie. In den vergangenen 12 Jahren wurde die Steuerbelastung pro Kopf um mindestens 25 Prozent gesenkt. Die kumulierten Mindereinnahmen von 500 Millionen Franken konnten durch kontinuierlich wachsende Steuererträge von Kanton und Einwohnergemeinden kompensiert werden. Wie vom nationalen Finanzausgleichssystem vorgesehen, geht die wachsende Steuerkraft mit einem Rückgang der Zahlungen aus dem Finanzausgleich des Bundes (NFA) einher: Obwalden zählt heute zur Gruppe der ressourcenstarken Kantone. Nachdem Obwalden über viele Jahre von der Solidarität der ressourcenstarken Kantone profitiert hat, leistet der Kanton nun seinen Beitrag in Form von Zahlungen in den NFA.

In den vergangenen 10 Jahren sind zudem die Ausgaben und Kosten namentlich in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Bildung (ausserkantonale Schulbeiträge) markant angestiegen. Der grösste Teil dieses Anstiegs ist auf Vorgaben des Bundes zurückzuführen und deshalb durch den Kanton nicht direkt beeinflussbar. In Kombination mit dem Wegfall der NFA-Mittel führt der Kosten- und Ausgabenanstieg indes zu einer immer stärkeren Belastung des Staatshaushalts. Gezielte Massnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite sind deshalb unumgänglich, um die Attraktivität des Kantons zu erhalten.

In Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden, dem Kantonsrat und den Parteien hat der Regierungsrat die Finanzstrategie 2027+ entwickelt. Abgeleitet daraus legt der Regierungsrat der Bevölkerung ein Gesamtpaket vor, das den Staatshaushalt jährlich um rund 40 Millionen Franken entlasten soll. Es ruht auf drei Säulen:

Einsparungen
Die Einsparungen belaufen sich auf knapp 14 Millionen Franken pro Jahr. Zu beachten ist in diesem Kontext, dass die Kantonsverwaltung mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket KAP in den Jahren 2015/2016 bereits 10 Millionen Franken eingespart hat.

Wesentlichste Elemente:

  • Beteiligung Einwohnergemeinden am interkantonalen Finanzausgleich: Kanton und Gemeinden partizipieren künftig an den Einzahlungen in oder den Auszahlungen aus dem interkantonalen Finanzausgleich des Bundes. Bemessungsgrundlage der Anteile bildet die Steueraufteilung zwischen Kanton und Einwohnergemeinden. Die Anteile der einzelnen Einwohnergemeinden wiederum entsprechen den jeweiligen Anteilen am Kantonssteuerertrag.
    Jährliche Entlastung: 3,25 Millionen Franken
  • Sparmassnahmen beim Staatspersonal und bei den Behörden: Die Überbrückungsrente für das Staatspersonal kann neu erst zwei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze geltend gemacht werden. Reduziert wird die Höhe der Lohnfortzahlungspflicht für Kantonsangestellte bei Arbeitsunfähigkeit. Zudem beinhaltet die Unfallversicherung künftig nur noch allgemeine Leistungen. Der Anspruch auf eine besondere Sozialzulage für Kantonsangestellte mit Kindern wird bei höheren Einkommen reduziert und generell an das Arbeitspensum gekoppelt. Über die ganze Kantonsverwaltung hinweg werden 20 Vollzeitstellen abgebaut, wo immer möglich über natürliche Fluktuationen und/oder Pensenreduktionen. Für diese Massnahme ist keine Gesetzes- oder Verordnungsanpassung notwendig. Sie wird vom Regierungsrat bei Annahme der Vorlage umgesetzt.
    Jährliche Entlastung: 3,2 Mio. Franken
  • Anpassungen bei der Individuellen Prämienverbilligung: Neu legt der Kantonsrat den budgetierten Betrag für die individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IP) zwischen 6,25 und 8,5 % fest und reduziert damit eine Überbudgetierung. Berechnungsgrundlage für die Richtprämie bildet neu der Durchschnitt der fünf günstigsten Krankenversicherungsprämien im Kanton. Um Familien mit unteren und mittleren Einkommen zu entlasten, wird die Richtprämie von Kindern um 80 % verbilligt
    Jährliche Entlastung: 3,7 Mio. Franken

Steuerliche Anpassungen
Mit Einsparungen alleine kann der Staatshaushalt nicht ausreichend saniert werden. Eine moderate Anhebung der Steuern ist unabdingbar. Die Standortattraktivität bleibt erhalten. Obwalden zählt weiterhin zu den attraktivsten Wohn- und Wirtschaftsstandorten. Die Steuerbelastung liegt auch nach dieser Anpassung noch immer wesentlich tiefer als vor dem Start der Steuerstrategie. Mit den steuerlichen Massnahmen sollen beim Kanton Mehreinnahmen von insgesamt rund 14,3 Millionen Franken erreicht werden.

Wesentlichste Elemente:

Natürliche Personen:

  • Anpassung Steuerfuss: Der kantonale Steuerfuss wird von 2,95 auf 3,25 Einheiten angehoben.
    Jährliche Mehreinnahmen: 6,9 Mio. Franken
  • Anpassung Sozialabzüge: Die Sozialabzüge zur Berechnung des steuerbaren Einkommens werden vereinfacht und vor allem im Bereich der steuerbaren Einkommen ab 60 000 Franken reduziert
    Jährliche Mehreinnahmen beim Kanton: 2,5 Mio. Franken
    Jährliche Mehreinnahmen bei den Einwohner und Kirchgemeinden: 3,6 Mio. Franken
  • Anpassung Vermögenssteuer: Die einfache Steuer wird von 0,20 auf 0,22 Promille erhöht, wobei als Ausgleichsmassnahme der Freibetrag um 50 Prozent erhöht wird.
    Jährliche Mehreinnahmen beim Kanton: 450 000 Franken
    Jährliche Mehreinnahmen bei den Einwohner- und Kirchgemeinden: 730 000 Franken

Juristische Personen:

  • Minimalsteuer und Gewinnsteuersatz: Anhebung des Gewinnsteuersatzes für juristische Personen von 6,0 % auf 6,3 %, Erhöhung der Minimalsteuer von 500 auf 1 000 Franken.
    Jährliche Mehreinnahmen beim Kanton 910 000 Franken
    Jährliche Mehreinnahmen bei den Einwohnergemeinden: 980 000 Franken
  • Neuverteilung der Steuereinnahmen: Der Ertrag aus der Gewinn und Kapitalsteuer geht neu je zu 48 % an den Kanton und die Einwohnergemeinden, die restlichen 4 % an die Kirchgemeinden.
    Jährliche Mehreinnahmen beim Kanton 1,4 Mio. Franken
    Jährliche Mindereinnahmen bei den Einwohner und Kirchgemeinden: 1,4 Mio. Franken

Abschreibungen

  • Einmalabschreibung: Mit einer einmaligen Abschreibung des Verwaltungsvermögens in der Höhe von rund 80 Millionen Franken im Jahr 2018 wird das Eigenkapital des Kantons reduziert.
    Jährliche Entlastung: rund 6 bis 8 Millionen Franken
  • Tiefere Abschreibungssätze: Anpassung der Abschreibungssätze an die tatsächliche Lebensdauer der Investitionen.
    Jährliche Entlastung: rund 4,35 Millionen Franken

Eine Minderheit des Kantonsrats stellte sich gegen das Gesamtpaket. Sie verlangte, die Stimmberechtigten sollten die Möglichkeit erhalten, je einzeln über Massnahmen auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite befinden zu können. Für die Mehrheit des Kantonsrats und den Regierungsrat ist klar: Das strukturelle Defizit kann nur in Kombination aller Elemente nachhaltig beseitigt werden. Die Zusammenführung der Massnahmen in eine Vorlage ermöglicht zudem eine Gesamtsicht. Schliesslich ist das Gesamtpaket ausgewogen und vermag den Finanzhaushalt des Kantons nachhaltig und längerfristig zu stabilisieren.

weitere Informationen: Dossier Finanzstrategie 2027+

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