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Revision kantonaler Richtplan Obwalden: Nächste Schritte

28. September 2018
In der öffentlichen Mitwirkung zum Entwurf der kantonalen Richtplanung sind 1 500 Rückmeldungen eingegangen. Der Bericht des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zur Vorprüfung soll Ende Oktober eintreffen. Dank eines Gesprächs mit dem ARE kann bereits jetzt mit der Überarbeitung des Richtplans begonnen werden. Obwohl das Bau- und Raumentwicklungsdepartement seine Ressourcen auf den Richtplan fokussiert, muss der ursprüngliche Zeitplan um zehn Monate korrigiert werden. Der überarbeitete Richtplan soll dem Kantonsrat im dritten Quartal 2019 zur Genehmigung vorgelegt werden. Da in den meisten Gemeinden Bauzonenreserven vorhanden sind, können die Auswirkungen, die sich aufgrund des Bauzonenmoratoriums ergeben, in fast allen Fällen entschärft werden.

Der kantonale Richtplan definiert die angestrebte Raumentwicklung für den Kanton in den nächsten 15 – 20 Jahren. Während der öffentlichen Mitwirkung vom 7. Mai bis 6. August 2018 sind rund 100 Stellungnahmen mit 1 500 Einzelangaben eingereicht worden. Die digitale Vernehmlassungsplattform hat sich bewährt. Sie vereinfachte den Vernehmlassenden die Erfassung ihrer Stellungnahmen und dem Kanton half sie, die Ergebnisse der Mitwirkung effizient und rasch auszuwerten.

Inhaltliche Schwerpunkte aus der Mitwirkung

In verschiedenen wichtigen Bereichen weichen einige Rückmeldungen substantiell von den Inhalten des Richtplanentwurfs ab. Die Entwicklung der Einwohnerzahlen und die Siedlungsflächenzunahme werden sehr unterschiedlich eingeschätzt. Einzelne Gemeinden beurteilen ihren vorgesehenen Entwicklungsrahmen als zu klein, andere als zu gross. Zahlreiche Anmerkungen sind zu den Arbeitsschwerpunkten eingegangen. Schliesslich werden eine Vielzahl von Anpassungsvorschlägen für das kantonale Baugesetz vorgebracht. Der Erfolg der Richtplanrevision und der künftigen räumlichen Entwicklung des Kantons Obwalden hängt direkt von der Klärung dieser Anliegen ab. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, mit Gemeinden, Parteien und Verbänden nochmals das Gespräch zu suchen.

Erste Ergebnisse der Vorprüfung durch den Bund

Auf Antrag des Kantons hat die Direktion des Bundesamts für Raumentwicklung ARE Landstatthalter Josef Hess anlässlich eines Gesprächs über erste Ergebnisse der Vorprüfung des Obwaldner Richtplans 2018 orientiert. Den definitiven Bericht hat das ARE Ende Oktober 2018 in Aussicht gestellt. Es beurteilt die revidierte Richtplanung Obwaldens insgesamt als thematisch umfassend und sorgfältig erarbeitet. Für das anstehende Genehmigungsverfahren muss der Entwurf in verschiedenen Bereichen überprüft und ergänzt werden. Durch das Gespräch konnten hierfür wertvolle Hinweise für diese Überarbeitung und insgesamt rund zwei Monate Zeit gewonnen werden. Das ARE hat allerdings auch signalisiert, dass die Fristen für das Vorprüfungs- und anschliessend das Genehmigungsverfahren in das verschiedene Bundesämter und der Bundesrat involviert sind, nicht verkürzt werden können.

Angepasster Zeitplan und dessen Auswirkungen

Der ursprüngliche Zeitplan muss aufgrund dieser Erkenntnisse angepasst werden. Der Regierungsrat plant, den revidierten Richtplan im Mai 2019 zu erlassen und dem Kantonsrat im September 2019 vorzulegen. Er räumt damit auch dem Vorberatungs- und Bereinigungsprozess durch die kantonsrätliche Kommission mehr Zeit ein. Gemäss dem korrigierten Zeitplan soll der vom Kantonsrat genehmigte Richtplan Ende September 2019 beim Bund eingereicht werden, so dass die Genehmigung durch den Bundesrat bis im Frühjahr 2020 erfolgen kann.

Ende Mai 2019 tritt das sogenannte Bauzonenmoratorium in Kraft. Da in den meisten Gemeinden noch Bauzonenreserven vorhanden sind, halten sich die negativen Auswirkungen in engem Rahmen. Auf Antrag der Kantone nimmt das ARE gegenwärtig Abklärungen über die Folgen einer nicht fristgerechten Erfüllung der Aufträge betreffend Richtplananpassung vor. Das Bauzonenmoratorium gilt auch für jene Kantone, welche die Mehrwertabgabe bei Einzonungen noch nicht gesetzlich geregelt haben. Der Obwaldner Kantonsrat hat diese Voraussetzung mit der Zustimmung zum entsprechenden Nachtrag zum Baugesetz am 15. März 2018 bereits erfüllt. Das Ergebnis der Abklärungen des ARE soll den Kantonen Ende Oktober 2018 eröffnet werden.

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18-53_MM_RR_Revision_Richtplanung.pdf Download 0 18-53_MM_RR_Revision_Richtplanung.pdf
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