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Neufassung Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Vernehmlassung

18. April 2013
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat den Entwurf für die Neufassung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Das geltende Gesetz datiert aus dem Jahre 2002. Verschiedene Anpassungen der Bundesgesetzgebung machen eine Anpassung des kantonalen Gesetzes notwendig. Gleichzeitig wird neu vorgeschlagen, dass künftig die Abgeltungen für den Betrieb, die Abschreibungen und die Investitionsdarlehen zusammen beschlossen werden und bei schlecht frequentierten Linien die beteiligten Gemeinden unter gewissen Bedingungen zu höheren Beiträgen verpflichtet werden können.

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