Der Regierungsrat begrüsst die rasche Erarbeitung der Entwürfe für das Bundesgesetz und die Verordnung über die Zweitwohnungen. Zahlreiche, nicht anrechenbare Sonderfälle des Gesetzesentwurfs erschwerten allerdings den Überblick über die Bedingungen und Voraussetzungen für die jeweiligen Bewilligungen. Eine Vereinfachung, die sich auch auf den Vollzug auswirke, sei deshalb anzustreben, schreibt er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK.